NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES AUTOCRUITMENT-PORTALS ZWISCHEN AUTOCRUITMENT UND IHNEN:
Zuletzt bearbeitet: 27th Februar, 2023
1. Akzeptanz der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen werden zwischen Ihnen und AutoCruitment LLC („AutoCruitment“, „wir“ oder „uns“) geschlossen. Die folgenden Bedingungen sowie alle Dokumente, auf die sie ausdrücklich Bezug nehmen (zusammen diese „Nutzungsbedingungen“), regeln Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung des AutoCruitment-Portals, das über https://trials.autocruitment.com (das „Portal“), einschließlich aller Inhalte, Funktionen und Dienste, die auf oder über das Portal angeboten werden.
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und stimmen Sie ihnen zu, bevor Sie das Portal nutzen. Indem Sie das Portal nutzen oder auf „Akzeptieren“ oder „Zustimmen“ klicken, wenn Ihnen diese Option zur Verfügung gestellt wird, akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen und stimmen zu, an sie gebunden zu sein und sie einzuhalten. Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://www.autocruitment.com/privacypolicy, und wird hiermit durch Verweis aufgenommen. Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, müssen Sie den Zugriff auf das Portal und dessen Nutzung sofort einstellen.
Das Portal wird Benutzern angeboten und ist für diese verfügbar, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind und eine Forschungsorganisation und/oder einen Forschungssponsor vertreten oder mit einer solchen zusammenarbeiten, der AutoCruitment zur Verwaltung des Patientenrekrutierungsprozesses für eine oder mehrere klinische Studien oder Spezialverfahren nutzt. Indem Sie unser Portal nutzen, erklären und garantieren Sie, dass: (a) Sie über achtzehn (18) Jahre alt sind und alle vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen; (b) wenn Sie im Namen eines Dritten auf das Portal zugreifen, es nutzen oder darin surfen, Sie die volle Befugnis haben, diesen Dritten an alle Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen zu binden. Wenn Sie oder der von Ihnen vertretene Dritte diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie nicht auf das Portal zugreifen oder es nutzen, und AutoCruitment gewährt Ihnen hiermit kein Recht oder keine Lizenz, auf das Portal zuzugreifen, es zu nutzen, darin zu surfen oder darin enthaltene Informationen ganz oder teilweise zu erhalten. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen oder sie nicht erfüllen, dürfen Sie nicht auf das Portal zugreifen oder es nutzen.
2. ÄNDERUNGEN DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Wir können diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen überarbeiten und aktualisieren. Alle Änderungen werden sofort wirksam, wenn wir sie veröffentlichen, und gelten für alle Zugriffe und Nutzungen des Portals danach.
Ihre fortgesetzte Nutzung des Portals nach der Veröffentlichung überarbeiteter Nutzungsbedingungen bedeutet, dass Sie die Änderungen akzeptieren und ihnen zustimmen. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie diese Seite von Zeit zu Zeit überprüfen, damit Sie über etwaige Änderungen informiert sind, da diese für Sie bindend sind.
3. ZUGRIFF AUF DAS PORTAL UND KONTOSICHERHEIT
Wir behalten uns das Recht vor, dieses Portal und alle Dienste oder Materialien, die wir auf dem Portal bereitstellen, nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung zurückzuziehen oder zu ändern. Wir haften nicht, wenn das Portal ganz oder teilweise aus irgendeinem Grund zu irgendeinem Zeitpunkt oder für irgendeinen Zeitraum nicht verfügbar ist. Von Zeit zu Zeit können wir den Benutzerzugriff auf das Portal ganz oder teilweise einschränken.
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- Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um Ihnen Zugriff auf das Portal zu ermöglichen.
- Sicherstellen, dass alle Personen, die über Ihre Internetverbindung auf das Portal zugreifen, diese Nutzungsbedingungen kennen und einhalten.
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Wenn Sie im Rahmen unserer Sicherheitsverfahren einen Benutzernamen, ein Kennwort oder andere Informationen wählen oder diese bereitgestellt bekommen, müssen Sie diese Informationen vertraulich behandeln und kommerziell angemessene Sicherheitspraktiken zum Schutz dieser Informationen anwenden, einschließlich der Verhinderung der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen gegenüber anderen Personen oder Unternehmen oder der Weitergabe Ihrer Anmeldeinformationen an einen anderen Benutzer. Sie erkennen außerdem an, dass Ihr Konto persönlich ist, und stimmen zu, keiner anderen Person unter Verwendung Ihres Benutzernamens, Kennworts oder anderer Sicherheitsinformationen Zugriff auf dieses Portal oder Teile davon zu gewähren. Sie müssen uns unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf Ihren Benutzernamen oder Ihr Kennwort oder jede andere Sicherheitsverletzung informieren. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Sie sich am Ende jeder Sitzung von Ihrem Konto abmelden. Sie sollten besondere Vorsicht walten lassen, wenn Sie von einem öffentlichen oder gemeinsam genutzten Computer auf Ihr Konto zugreifen, damit andere Ihr Kennwort oder andere persönliche Informationen nicht sehen oder aufzeichnen können.
Wir haben das Recht, Benutzernamen, Passwörter oder andere Kennungen, unabhängig davon, ob sie von Ihnen gewählt oder von uns bereitgestellt wurden, jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen aus einem beliebigen Grund oder ohne Angabe von Gründen zu deaktivieren, einschließlich, wenn Sie unserer Meinung nach gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verstoßen haben.
4. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf das Portal und seine gesamten Inhalte, Merkmale und Funktionen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen, Software, Texte, Anzeigen, Bilder, Videos und Audios sowie deren Design, Auswahl und Anordnung) liegen bei AutoCruitment, seinen Lizenzgebern oder anderen Anbietern solcher Materialien und sind durch US-amerikanische und internationale Urheberrechts-, Marken-, Patent-, Geschäftsgeheimnis- und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder Eigentumsrechten geschützt. Sie erkennen hiermit an und stimmen zu, dass AutoCruitment im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ein Verarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aller potenziellen Studienteilnehmer ist, die für Ihre Studie ausgewählt werden („Informationen für Studienteilnehmer”) nur zum Zwecke der Bereitstellung des Portals. Darüber hinaus ist AutoCruitment ein unabhängiger Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen für AutoCruitments eigene Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeine Platzierung digitaler Anzeigen, die Erfassung und Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen, die Speicherung von Studienteilnehmerinformationen, die Einhaltung der eigenen gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen durch AutoCruitment und die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen durch AutoCruitment, die insgesamt keine Aktivitäten oder Verarbeitungen sind, die speziell in Ihrem oder dem Auftrag des Sponsors durchgeführt werden.
Diese Nutzungsbedingungen gestatten Ihnen die Nutzung des Portals ausschließlich zum Zugriff auf die Studienteilnehmerinformationen und zur Bewertung der Eignung eines Teilnehmers für Ihre Forschungsstudie und nur in Übereinstimmung mit Anlage 1 dieser Nutzungsbedingungen. Sie dürfen keine der wesentlichen Studienteilnehmerinformationen auf unserem Portal gemäß den Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten reproduzieren, verteilen, ändern, abgeleitete Werke davon erstellen, öffentlich anzeigen, öffentlich vorführen, erneut veröffentlichen, herunterladen, speichern, freigeben, offenlegen, verarbeiten oder übermitteln, außer wie folgt:
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Sie dürfen den Studienbericht und/oder das Patientenprotokoll herunterladen und im Rahmen der Vereinbarungen mit Forschungssponsoren, an denen Ihre Organisation gemäß geltendem Recht beteiligt ist, verwenden. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, dürfen Sie Folgendes nicht:
- Ändern Sie Kopien aller Materialien von dieser Site.
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- Löschen oder ändern Sie alle Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Schutzrechtsvermerke von Kopien von Materialien dieser Website.
Wenn Sie unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen Teile des Portals drucken, kopieren, ändern, herunterladen oder anderweitig verwenden oder einer anderen Person Zugriff darauf gewähren oder Studienteilnehmerinformationen auf eine Weise verwenden, die in diesen Nutzungsbedingungen oder von AutoCruitment nicht ausdrücklich genehmigt ist, erlischt Ihr Recht zur Nutzung des Portals sofort und Sie müssen nach unserer Wahl alle Kopien der von Ihnen erstellten Materialien zurückgeben oder vernichten. Es werden Ihnen keine Rechte, Titel oder Ansprüche an dem Portal oder Inhalten des Portals übertragen und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben AutoCruitment vorbehalten. Jede Nutzung des Portals, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist, stellt einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar und kann Urheberrechte, Markenrechte und andere Gesetze verletzen.
5. MARKEN
Der Name AutoCruitment und alle damit verbundenen Namen, Logos, Produkt- und Servicenamen, Designs und Slogans sind Marken von AutoCruitment oder seinen Tochterunternehmen oder Lizenzgebern. Sie dürfen diese Marken nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AutoCruitment verwenden. Alle anderen Namen, Logos, Produkt- und Servicenamen, Designs und Slogans auf diesem Portal sind Marken ihrer jeweiligen Eigentümer.
6. VERBOTENE VERWENDUNGEN
Sie dürfen das Portal nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen nutzen. Sie dürfen das Portal oder die Informationen von Studienteilnehmern nicht nutzen:
- In einer Weise, die gegen geltende Bundes-, Landes-, Kommunal- oder internationale Gesetze oder Vorschriften verstößt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze in Bezug auf den Export von Daten oder Software in die und aus den USA oder anderen Ländern und einschließlich, soweit zutreffend, Verbraucherschutzgesetze, Datensicherheitsgesetze, Datenschutzgesetze und andere ähnliche Gesetze in Bezug auf E-Mail, SMS oder Telefonkommunikation).
- Zum Zwecke der Ausbeutung, Schädigung oder des Versuchs, Minderjährige in irgendeiner Weise auszunutzen oder zu schädigen, indem sie unangemessenen Inhalten ausgesetzt werden, nach persönlich identifizierbaren Informationen gefragt werden oder auf andere Weise.
- Zur Übermittlung oder Veranlassung des Versands von Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial, einschließlich „Junk-Mail“, „Kettenbrief“ oder „Spam“ oder anderer ähnlicher Werbung.
- Sich als AutoCruitment, ein AutoCruitment-Mitarbeiter, ein anderer Benutzer oder eine andere natürliche oder juristische Person auszugeben oder dies zu versuchen (einschließlich, ohne Einschränkung, durch Verwendung von E-Mail-Adressen, die mit einem der Vorgenannten in Verbindung stehen).
- Sich auf andere Weise zu verhalten, die die Nutzung oder den Genuss des Portals durch andere einschränkt oder behindert, oder die nach unserer Einschätzung AutoCruitment oder Benutzern des Portals schaden oder sie einer Haftung aussetzen können.
Außerdem dürfen Sie nicht:
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- Verwenden Sie keine Geräte, Software oder Routinen, die die ordnungsgemäße Funktion des Portals beeinträchtigen.
- Führen Sie Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes Material ein, das schädlich oder technologisch schädlich ist.
- Versuchen, unbefugten Zugriff auf Teile des Portals, des Servers, auf dem das Portal gespeichert ist, oder eines Servers, Computers oder einer Datenbank, die mit dem Portal verbunden sind, zu erlangen oder diese zu stören, zu beschädigen oder zu unterbrechen.
- Greifen Sie das Portal über einen Denial-of-Service-Angriff oder einen Distributed-Denial-of-Service-Angriff an.
- Andernfalls versuchen Sie, die ordnungsgemäße Funktion des Portals zu stören.
7. ÜBERWACHUNG UND DURCHSETZUNG; KÜNDIGUNG; AUSSETZUNG
Wir haben das Recht:
- Ergreifen Sie bei jeder illegalen oder unbefugten Nutzung des Portals die entsprechenden rechtlichen Schritte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anrufung der Strafverfolgungsbehörden.
- Ihren Zugriff auf das gesamte oder Teile des Portals aus beliebigem Grund oder ohne Grund zu beenden oder auszusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Verletzung dieser Nutzungsbedingungen.
- Ihren Zugriff auf das Portal aussetzen oder beenden, wenn Sie für einen Zeitraum von drei (3) Monaten oder länger nicht auf das Portal zugegriffen haben.
Unbeschadet des Vorstehenden haben wir das Recht, in vollem Umfang mit Strafverfolgungsbehörden oder Gerichtsbeschlüssen zusammenzuarbeiten, die von uns die Offenlegung der Identität oder sonstiger Informationen von Personen verlangen oder anweisen, die auf Materialien auf dem Portal zugreifen oder dies versuchen. Wir übernehmen gegenüber niemandem eine Haftung oder Verantwortung für die Durchführung oder Nichtdurchführung der in diesem Abschnitt beschriebenen Aktivitäten. SIE VERZICHTEN UND STELLEN AUTOCRUITMENT UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIZENZNEHMER, ANDERE KUNDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STUDIENSPONSOREN UND ANDERE FORSCHER) UND DIENSTLEISTER VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN FREI, DIE SICH AUS MASSNAHMEN EINER DER VORGENANNTEN PARTEIEN WÄHREND ODER ALS ERGEBNIS IHRER UNTERSUCHUNGEN SOWIE AUS MASSNAHMEN ERGEBEN, DIE ALS FOLGE VON UNTERSUCHUNGEN DIESER PARTEIEN ODER DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN GETROFFEN WERDEN.
8. VERLÄSSLICHKEIT DER DARGESTELLTEN INFORMATIONEN
Die auf oder über das Portal bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit dieser Informationen. Wenn Sie sich auf diese Informationen verlassen, geschieht dies ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen jegliche Haftung und Verantwortung ab, die sich aus dem Vertrauen in diese Materialien durch Sie oder andere Besucher des Portals oder durch Personen ergibt, die über die Inhalte informiert werden.
Dieses Portal enthält Inhalte von Drittanbietern, darunter Materialien, die von anderen Benutzern und potenziellen Teilnehmern an Forschungsstudien bereitgestellt wurden. Alle in diesen Materialien geäußerten Aussagen und/oder Meinungen sowie alle Artikel und Antworten auf Fragen und andere Inhalte, mit Ausnahme der von AutoCruitment bereitgestellten Inhalte, sind ausschließlich die Meinungen und liegen in der Verantwortung der Person oder des Unternehmens, die diese Materialien bereitstellen. Diese Materialien spiegeln nicht unbedingt die Meinung von AutoCruitment wider. Wir sind weder Ihnen noch Dritten gegenüber für den Inhalt oder die Richtigkeit von Materialien verantwortlich oder haftbar, die von Dritten bereitgestellt werden.
9. ÄNDERUNGEN AM PORTAL
Wir aktualisieren die Inhalte dieses Portals von Zeit zu Zeit, aber die Inhalte sind nicht unbedingt vollständig oder aktuell. Die Materialien auf dem Portal können zu einem bestimmten Zeitpunkt veraltet sein und wir sind nicht verpflichtet, diese Materialien zu aktualisieren.
10 INFORMATIONEN ÜBER SIE UND IHRE BESUCHE AUF DEM PORTAL
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11 VERLINKUNG ZUM PORTAL
Sie dürfen auf unsere Homepage verlinken, sofern Sie dabei fair und legal vorgehen und unseren Ruf weder schädigen noch ausnutzen. Folgendes ist Ihnen jedoch untersagt:
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12 LINKS VOM PORTAL
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13 GEOGRAPHISCHE EINSCHRÄNKUNGEN
Der Zugriff auf das Portal ist für bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern möglicherweise nicht legal. Sie sind für die Einhaltung aller für Sie geltenden Gesetze in Bezug auf Ihren Zugriff und Ihre Nutzung des Portals verantwortlich.
14 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Sie verstehen, dass wir nicht garantieren oder gewährleisten können, dass zum Download aus dem Internet verfügbare Dateien oder das Portal frei von Viren, Malware oder anderem zerstörerischen oder bösartigen Code sind. Sie sind dafür verantwortlich, kommerziell angemessene Sicherheitsverfahren und -kontrollpunkte zu implementieren, einschließlich der Erfüllung Ihrer besonderen Anforderungen an Virenschutz und Genauigkeit der Dateneingabe und -ausgabe, und ein Mittel außerhalb unserer Site zur Wiederherstellung verlorener Daten vorzuhalten. WIR HAFTEN NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH EINEN DISTRIBUTED DENIAL-OF-SERVICE-ANGRIFF, VIREN ODER ANDERE TECHNOLOGISCH SCHÄDLICHE MATERIALIEN ENTSTEHEN, DIE IHRE COMPUTERAUSRÜSTUNG, COMPUTERPROGRAMME, DATEN ODER ANDERE GESCHÜTZTE MATERIALIEN INFIZIEREN KÖNNEN, WEIL SIE DAS PORTAL ODER ÜBER DAS PORTAL ERHALTENE DIENSTE ODER ARTIKEL VERWENDEN ODER DASS SIE AUF DEM PORTAL ODER AUF EINER DAMIT VERLINKTEN WEBSITE VERÖFFENTLICHTE MATERIALIEN HERUNTERLADEN.
DIE NUTZUNG DES PORTALS, SEINER INHALTE UND ALLER ÜBER DAS PORTAL BEZOGENEN DIENSTE ODER ARTIKEL ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. DAS PORTAL, SEINE INHALTE UND ALLER ÜBER DAS PORTAL BEZOGENEN DIENSTE ODER ARTIKEL WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN. WEDER AUTOCRUITMENT NOCH EINE MIT AUTOCRUITMENT VERBUNDENE PERSON GEBEN EINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DER VOLLSTÄNDIGKEIT, SICHERHEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, QUALITÄT, GENAUIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT DES PORTALS. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN SIND WEDER AUTOCRUITMENT NOCH EINE MIT AUTOCRUITMENT VERBUNDENE PERSON ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, DASS DAS PORTAL, SEINE INHALTE ODER ÜBER DAS PORTAL BEZOGENE DIENSTE ODER ARTIKEL GENAU, ZUVERLÄSSIG, FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN SIND, DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN, DASS UNSERE WEBSITE ODER DER SERVER, DER SIE BEREITSTELLT, FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND ODER DASS DAS PORTAL ODER ÜBER DAS PORTAL BEZOGENE DIENSTE ODER ARTIKEL ANDERWEITIG IHREN BEDÜRFNISSEN ODER ERWARTUNGEN ENTSPRECHEN.
AUTOCRUITMENT LEHNT HIERMIT JEGLICHE GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
DIE VORSTEHENDE wirkt sich nicht GARANTIEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN NACH GELTENDEM RECHT BESCHRÄNKT.
15 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
AUTOCRUITMENT, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DEREN LIZENZGEBER, DIENSTLEISTER, MITARBEITER, VERTRETER, FÜHRUNGSKRÄFTE ODER DIREKTOREN SIND IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART VERANTWORTLICH, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PORTALS, JEGLICHER DAMIT VERLINKTER WEBSITES, JEGLICHER INHALTE AUF DEM PORTAL ODER ANDEREN WEBSITES ODER JEGLICHER DIENSTE ODER STUDIENTEILNEHMERINFORMATIONEN, DIE ÜBER DAS PORTAL ODER ANDERE WEBSITES ERHALTEN WURDEN, ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER DIREKTER, INDIREKTER, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGER, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PERSONENSCHÄDEN, SCHMERZEN UND LEIDEN, SEELISCHE BELASTUNG, EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSVERLUSTE ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON FIRMENWERT, DATENVERLUST, UND ZWAR UNGEACHTET, OB VERURSACHT DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAGSBRUCH ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN VORHERSEHBAR.
DIE VORSTEHENDE KEINE HAFTUNG ZUWEISG, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN ODER NACH GELTENDEM RECHT BESCHRÄNKT.
16 ENTSCHÄDIGUNG
Sie erklären sich damit einverstanden, AutoCruitment, seine verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Dienstleister sowie seine und deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Lizenzgeber, Lieferanten, Rechtsnachfolger und Zessionare von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Urteilen, Schiedssprüchen, Verlusten, Kosten, Aufwendungen oder Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Ihrer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder Ihrer Nutzung des Portals ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Nutzung der Inhalte oder Dienste des Portals (einschließlich aller Informationen über Studienteilnehmer), die nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen genehmigt ist, oder Ihre Nutzung aller vom Portal erhaltenen Informationen.
17 RECHT UND GERICHTSSTAND
Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Portal und diesen Nutzungsbedingungen sowie alle daraus entstehenden oder damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (in jedem Fall einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen der Auslegung nach dem Recht des Staates New York und werden unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (unabhängig davon, ob es sich um den Staat New York oder eine andere Gerichtsbarkeit handelt) ausgelegt.
Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen oder dem Portal ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates New York, jeweils in der Stadt New York und im Bezirk New York, angestrengt, obwohl wir uns das Recht vorbehalten, Klagen oder Verfahren gegen Sie wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen in Ihrem Wohnsitzland oder jedem anderen relevanten Land anzustrengen. Sie verzichten auf jegliche Einwände gegen die Ausübung der Gerichtsbarkeit über Sie durch diese Gerichte und gegen den Gerichtsstand bei diesen Gerichten.
18 SCHLICHTUNG
SIE UND AUTOCRUITMENT LLC VERZICHTEN AUF JEGLICHE RECHTE, ANSPRÜCHE VOR GERICHT ODER VOR EINER GESCHWORENENGERICHTSVERHANDLUNG ZU VERFOLGEN ODER AN EINER SAMMELKLAGE ODER EINER VERTRETERKLAGE IN BEZUG AUF EINEN ANSPRUCH TEILZUNEHMEN. ANDERE RECHTE, DIE IHNEN ZUSTEHEN WÜRDEN, WENN SIE VOR GERICHT GEHEN WÜRDEN, KÖNNEN IN EINEM SCHIEDSVERFAHREN EBENFALLS NICHT ZUR VERFÜGUNG STEHEN ODER EINGESCHRÄNKT SEIN.
JEGLICHE ANSPRÜCHE, STREITIGKEITEN ODER KONTROVERSEN (OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, OB BEREITS BESTEHEND, GEGENWÄRTIG ODER ZUKÜNFTIG, EINSCHLIESSLICH GESETZLICHER, VERBRAUCHERSCHUTZ-, GEWOHNHEITSRECHTLICHER, VORSÄTZLICHER UNERLAUBTER HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGS- UND BILLIGKEITSANSPRÜCHE) ZWISCHEN IHNEN UND UNS, DIE SICH AUS IHREM KAUF VON PRODUKTEN ODER SERVICES ÜBER DIE WEBSITE ODER ANWENDUNGEN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, WERDEN AUSSCHLIESSLICH UND ENDGÜLTIG DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN BEIGELEGT.
Bei einem Schiedsverfahren wird anstelle eines Richters oder einer Jury ein neutraler Schiedsrichter eingesetzt, die Beweisaufnahme ist eingeschränkter als vor Gericht und die gerichtliche Überprüfung ist sehr eingeschränkt. Schiedsrichter können die gleichen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zusprechen wie ein Gericht. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA”) gemäß der Verbraucherschiedsgerichtsordnung (die „AAA-Regeln”), mit Ausnahme der Änderungen durch diesen Abschnitt 18 (Die AAA-Regeln sind verfügbar unter https://www.adr.org/active-rules, indem Sie die AAA unter 1-800-778-7879 anrufen oder uns unter unserer unten aufgeführten Adresse kontaktieren). Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Federal Arbitration Act für die Auslegung und Durchsetzung dieses Abschnitts maßgebend ist.
Der Schiedsrichter ist allein befugt, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schiedsfähigkeit und/oder Durchsetzbarkeit dieser Schiedsbestimmung zu entscheiden, einschließlich aller Einwände wegen Sittenwidrigkeit oder anderer Einwände, wonach die Schiedsbestimmung oder die Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder anderweitig ungültig ist. Der Schiedsrichter ist befugt, alle Rechtsmittel zu gewähren, die vor Gericht nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Jeder Schiedsspruch ist endgültig und für jede Partei bindend und kann als Urteil bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden.
Wenn Sie ein Schiedsverfahren anstreben oder sich dafür entscheiden, eine Klage vor einem Gericht für geringfügige Forderungen einzureichen, müssen Sie AutoCruitment LLC zunächst per Einschreiben eine schriftliche Mitteilung über Ihre Forderung zusenden (eine „Hinweise”) an unseren General Counsel unter der unten aufgeführten Adresse. Wenn AutoCruitment das Schiedsverfahren einleitet, sendet es Ihnen eine entsprechende Mitteilung an die in Ihrem Konto angegebene Adresse (die von Ihnen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann). Eine Mitteilung, ob von Ihnen oder AutoCruitment gesendet, muss: (a) die Art und Grundlage des Anspruchs oder Streitfalls beschreiben; und (b) die angestrebte konkrete Abhilfe beschreiben (die „Demand”). Wenn Sie und AutoCruitment innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung keine Einigung zur Beilegung des Anspruchs erzielen, können Sie oder AutoCruitment ein Schiedsverfahren einleiten oder eine Klage vor einem Bagatellgericht einreichen. Das Schieds- oder Bagatellgerichtsverfahren beschränkt sich ausschließlich auf Ihren individuellen Streit oder Ihre Kontroverse.
Sie können ein Formular zur Einleitung eines Schiedsverfahrens herunterladen oder kopieren unter https://www.adr.org. Wenn Sie eine Anmeldegebühr zahlen müssen, erstattet Ihnen AutoCruitment die von Ihnen gezahlte Anmeldegebühr umgehend zurück, nachdem es an der unten aufgeführten Adresse die Mitteilung erhalten hat, dass Sie ein Schiedsverfahren eingeleitet haben. Es sei denn, Ihr Anspruch beträgt mehr als 10,000 US-Dollar. In diesem Fall sind Sie für die Anmeldegebühr verantwortlich.
Wenn Ihr Anspruch 10,000 US-Dollar oder weniger beträgt, stimmen wir zu, dass Sie wählen können, ob das Schiedsverfahren ausschließlich auf der Grundlage der dem Schiedsrichter vorgelegten Dokumente, durch eine telefonische Anhörung oder durch eine persönliche Anhörung gemäß den AAA-Regeln durchgeführt wird. Wenn Ihr Anspruch 10,000 US-Dollar übersteigt, wird das Recht auf eine Anhörung durch die AAA-Regeln bestimmt. Unabhängig von der Art und Weise, in der das Schiedsverfahren durchgeführt wird, erlässt der Schiedsrichter eine begründete schriftliche Entscheidung, die ausreicht, um die wesentlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen zu erläutern, auf denen der Schiedsspruch basiert. Wenn der Schiedsrichter Ihnen einen Schiedsspruch zuspricht, der höher ist als der Wert des letzten schriftlichen Vergleichsangebots von AutoCruitment, das vor der Auswahl eines Schiedsrichters gemacht wurde (oder wenn AutoCruitment vor der Auswahl eines Schiedsrichters kein Vergleichsangebot gemacht hat), zahlt Ihnen AutoCruitment den Betrag des Schiedsspruchs oder 1,000 US-Dollar, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegt die Zahlung aller Anmelde-, Verwaltungs- und Schiedsrichtergebühren den AAA-Regeln.
Sie stimmen einer Schlichtung im Einzelfall zu. BEI STREITIGKEITEN SIND WEDER SIE NOCH AUTOCRUITMENT LLC BERECHTIGT, ANSPRÜCHE VON ODER GEGEN ANDERE KUNDEN VOR GERICHT ODER IN EINEM SCHIEDSVERFAHREN ZU BETEILIGEN ODER ZU KONSOLIDIEREN ODER SICH ANDERWEITIG ALS SAMMELVERTRETER, SAMMELMITGLIED ODER ALS PRIVATER GENERALSTAATSANWALT AN EINEM ANSPRUCH TEILZUNEHMEN. Das Schiedsgericht darf nicht die Ansprüche mehrerer Personen konsolidieren und darf auch sonst keine Form eines repräsentativen oder Sammelverfahrens leiten. Das Schiedsgericht ist nicht befugt, die Durchsetzbarkeit dieses Verzichts auf Sammelschiedsverfahren zu prüfen, und jede Anfechtung des Verzichts auf Sammelschiedsverfahren kann nur vor einem zuständigen Gericht erhoben werden.
Diese Schiedsklausel bleibt auch nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen gültig. Sollte sich diese spezielle Bestimmung als nicht durchsetzbar erweisen, dann (a) ist diese Schiedsklausel in ihrer Gesamtheit null und nichtig, die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam; und (b) gelten für alle Ansprüche ausschließlich die oben genannten Gerichtsstände und Gerichtsstände.
19 Frist für die Einreichung von Ansprüchen
JEGLICHE HANDLUNGS- ODER KLAGEGEGENSTÄNDE, DIE SICH AUS DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN SIND, MÜSSEN BIS ZU EINEM (1) JAHR NACH DEM URSPRÜNGLICHEN HANDLUNGS- ODER KLAGEGENFALL BEGRUND BEGANNT WERDEN.
20 VERZICHT UND SALVATORISCHE KLAUSEL
Kein Verzicht von AutoCruitment auf eine in diesen Nutzungsbedingungen festgelegte Bestimmung oder Bedingung gilt als weiterer oder anhaltender Verzicht auf diese Bestimmung oder Bedingung oder als Verzicht auf irgendeine andere Bestimmung oder Bedingung, und ein Versäumnis von AutoCruitment, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung auf ein Minimum beschränkt oder aufgehoben, so dass die übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen von Die Verwendung wird mit voller Kraft und Wirkung fortgesetzt.
21 GANZE VEREINBARUNG
Die Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie stellen die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und AutoCruitment LLC in Bezug auf das Portal dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlicher als auch mündlicher Art, in Bezug auf das Portal.
22 Ihre Kommentare und Anliegen
Dieses Portal wird von AutoCruitment LLC; 101 Avenue of the Americas; 8. Stock; New York, NY 10013; betrieben. (646) 876-9400.
Alle anderen Rückmeldungen, Kommentare, Anfragen für technischen Support und andere Mitteilungen in Bezug auf das Portal sollten an folgende Adresse gerichtet werden: info@autocruitment.com.
AUSSTELLUNG 1
Bedingungen und Konditionen für die Datenweitergabe
Diese Bedingungen für die Datenfreigabe (die „Bedingungen für die Datenfreigabe”) ergänzen und sind in die Nutzungsbedingungen des AutoCruitment-Portals und andere Vereinbarungen zwischen AutoCruitment und dem von Ihnen vertretenen Unternehmen integriert, die die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von AutoCruitment regeln und gelten, wenn Sie Studienteilnehmerinformationen (jeweils wie unten definiert) gemäß den Nutzungsbedingungen verarbeiten. Diese Bedingungen für die Datenfreigabe sind eine ergänzende Vereinbarung zwischen Ihnen und dem von Ihnen vertretenen Unternehmen (als „Forscher”) und AutoCruitment. Sofern hierin nicht ausdrücklich definiert oder der Kontext etwas anderes erfordert, haben definierte Begriffe, die in diesen Datenfreigabebedingungen verwendet werden, die Bedeutung, die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesen wird. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Datenfreigabebedingungen und einer Bestimmung der Nutzungsbedingungen haben diese Datenfreigabebedingungen Vorrang.
1. DEFINITIONEN
Im Rahmen dieser Datenfreigabebedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
„Bedingungen zur Datenfreigabe“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
"Anwendbares Recht" bezeichnet alle regionalen, nationalen und internationalen Gesetze, Regeln, Vorschriften und Standards, einschließlich jener, die von Regierungs- oder Aufsichtsbehörden auferlegt werden und von Zeit zu Zeit für die Partei oder Aktivität unter den betreffenden Umständen gelten.
"CCPA" bezeichnet den California Consumer Privacy Act und seine vom kalifornischen Attorney General erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
"Regler" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Verantwortliche Zwecke“ bezeichnet die Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer für die eigenen Zwecke von AutoCruitment, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die allgemeine Platzierung digitaler Anzeigen, die Erhebung und Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer, die Speicherung von Informationen über Studienteilnehmer, die Einhaltung der eigenen gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen von AutoCruitment und die Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer durch AutoCruitment. Zusammengefasst handelt es sich dabei nicht um Aktivitäten oder Verarbeitungen, die speziell im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführt werden.
„Datenschutzrecht“ bezeichnet alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung, den Schutz oder die Privatsphäre der personenbezogenen Daten, einschließlich, sofern zutreffend, der von Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Rechtsräumen erlassenen Leitlinien, Vorschriften und Verhaltenskodizes. Dies umfasst unter anderem: (a) DSGVO; (b) die britische DSGVO; (c) CCPA; und (d) den Federal Trade Commission Act (FTC Act).
„Datenschutzbehörde“ bezeichnet eine Aufsichtsbehörde gemäß der Definition dieses Begriffs in der DSGVO oder, in Bezug auf die britische DSGVO (sofern zutreffend), das britische Information Commissioner’s Office.
„Betroffene Person“ hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Datenschutz-Folgenabschätzung“ bedeutet eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wie in Artikel 35 der DSGVO oder der UK-DSGVO (je nach Anwendbarkeit) beschrieben.
„Das BIP ist“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils gültigen Fassung.
„Informationen zum Studienteilnehmer“ bezeichnet sämtliche auf dem Portal oder über das Portal verfügbaren personenbezogenen Daten (wie in den Nutzungsbedingungen von AutoCruitment definiert, denen diese Bedingungen zur Datenfreigabe beigefügt sind) in Bezug auf einen tatsächlichen oder potenziellen Teilnehmer an einer Forschungsstudie oder die anderweitig gemäß den Nutzungsbedingungen verarbeitet werden.
"Persönliche Daten" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Prozess“, „Verarbeitung“ oder „Verarbeitet“ haben jeweils die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
"Prozessor" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
"Sicherheitsvorfall" bedeutet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Definition dieses Begriffs in der DSGVO bzw. der britischen DSGVO (je nach Anwendbarkeit).
„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jede Partei, die vom Forscher mit der Verarbeitung von Informationen zu Studienteilnehmern beauftragt wird.
„UK DSGVO“ bezeichnet die DSGVO, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 und des Data Protection Act 2018 Teil des nationalen Rechts im Vereinigten Königreich ist.
2. LIZENZ
2.1. Lizenzgewährung für Forscher. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gewährt AutoCruitment dem Forscher hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare (sofern in einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes vorgesehen ist), vollständig bezahlte und gebührenfreie Lizenz während der Laufzeit zur Nutzung der Studienteilnehmerinformationen ausschließlich zur Bewertung solcher Datensubjekte als Kandidaten für eine Forschungsstudie und zur Einschreibung solcher Datensubjekte in dieselbe, soweit zutreffend, und wie anderweitig durch die Vereinbarung des Forschers mit dem Forschungssponsor (der „Erlaubte Nutzung“). Vorbehaltlich der Bestimmungen der Nutzungsbedingungen und dieser Bedingungen zur Datenfreigabe kann der Forscher auf diese Informationen über Studienteilnehmer über das Portal zugreifen und sie herunterladen.
2.2. Nutzungsbeschränkungen für Studienteilnehmerinformationen. Der Forscher darf die Informationen über die Studienteilnehmer nur für die zulässige Verwendung verwenden und die Informationen über die Studienteilnehmer oder Teile davon nicht an Dritte weitergeben, freigeben, verteilen oder übermitteln, es sei denn, dies wird von einer betroffenen Person angefordert oder ist zur Erfüllung der zulässigen Verwendung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AutoCruitment erforderlich. Jeder hierin nicht ausdrücklich genehmigte Zweck oder jede Verwendung ist untersagt, sofern nicht anderweitig schriftlich von AutoCruitment vereinbart. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern in diesen Datenfreigabebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist oder zur Durchführung der zulässigen Verwendung erforderlich ist, darf der Forscher zu keiner Zeit direkt oder indirekt: (a) die Informationen über die Studienteilnehmer vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, verteilen, veröffentlichen, übertragen, weitergeben, offen legen, verarbeiten oder anderweitig zur Verfügung stellen, außer wie gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien gestattet; (b) eine Zusammenstellung oder ein Verzeichnis veröffentlichen, verbessern oder anzeigen, die auf aus den Informationen über die Studienteilnehmer gewonnenen Informationen basieren; oder (c) die Informationen über die Studienteilnehmer in einer Weise oder für einen Zweck nutzen, die/der mit der Datenschutzrichtlinie von AutoCruitment unvereinbar ist oder die geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person (einschließlich des Rechts dieser Person auf Datenschutz) verletzt, missbraucht oder anderweitig missachtet, oder die/der gegen geltendes Recht verstößt.
2.3. Lizenzgewährung an AutoCruitment. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass die vom Forscher bereitgestellten personenbezogenen Daten nach Erwartung der Parteien auf die erforderlichen Mindestdaten beschränkt sind, die zur Einrichtung der Konten des Forschers (und seiner autorisierten Benutzer) auf dem Portal sowie für Abrechnungs- und Inkassozwecke erforderlich sind, und in keinem Fall vertrauliche oder spezielle Kategorien personenbezogener Daten enthalten dürfen (wie dieser Begriff gemäß den Datenschutzgesetzen ausgelegt werden kann) (zusammengefasst „Personenbezogene Daten des Forschers“). Der Forscher wird AutoCruitment umgehend benachrichtigen, bevor er AutoCruitment sonstige personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gewährt der Forscher AutoCruitment hiermit eine nicht exklusive, vollständig bezahlte, unbefristete und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser personenbezogenen Daten des Forschers, um das Portal zu pflegen und Zugriff darauf zu gewähren (einschließlich zu Abrechnungs- und Inkassozwecken) und die darin enthaltenen Informationen zu den betroffenen Personen und ihrer Eignung für Forschungsstudien.
2.4. Nutzungsbeschränkungen für personenbezogene Daten von Forschern. AutoCruitment erklärt sich damit einverstanden, dass es keine personenbezogenen Daten von Forschern für andere Zwecke speichert, verwendet oder offenlegt als dazu, dem Forscher und seinen autorisierten Benutzern den Zugriff und die Nutzung des Portals (und alle damit verbundenen Abrechnungs-, Inkasso- oder ähnlichen Aktivitäten) zu ermöglichen, Patienten und potenziellen Patienten die Kontaktinformationen des Forschers bereitzustellen oder wie dies anderweitig gemäß den Datenschutzgesetzen zulässig ist. AutoCruitment stimmt zu und erkennt an, dass es ihm untersagt ist, personenbezogene Daten von Forschern für andere als die im vorstehenden Satz genannten Zwecke zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen. AutoCruitment stellt sicher, dass seine Subunternehmer, die personenbezogene Daten von Forschern im Zusammenhang mit dem vorstehenden Zweck erfassen, speichern oder offenlegen, denselben Beschränkungen und Anforderungen schriftlich zustimmen, die für AutoCruitment in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Forschern gelten. AutoCruitment darf die personenbezogenen Daten von Forschern nicht gegen Geld oder andere wertvolle Gegenleistungen offenlegen, sodass eine solche Offenlegung gemäß dem CCPA einen „Verkauf“ darstellt.
2.5. Vorbehalt von Rechten. Jede Partei behält sich alle Rechte vor, die der anderen Partei in diesen Datenfreigabebedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte und Lizenzen, die in diesen Datenfreigabebedingungen ausdrücklich gewährt werden, gewährt nichts in diesen Datenfreigabebedingungen der anderen Partei oder einem Dritten stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Ansprüche an oder auf personenbezogene Daten.
3. STATUS DER PARTEIEN
3.1. Status des Controllers/Prozessors. Die Parteien bestätigen hiermit und vereinbaren, dass: (a) AutoCruitment ein unabhängiger Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen für die Zwecke des Verantwortlichen ist; und (b) AutoCruitment ein Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen in Bezug auf die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen zum Zwecke der Bereitstellung des Portals ist. Soweit AutoCruitment ein Auftragsverarbeiter von Studienteilnehmerinformationen ist, ist der Verantwortliche der Forscher, es sei denn, der Forscher ist ein Auftragsverarbeiter im Auftrag des Sponsors; in diesem Fall ist der Verantwortliche der Sponsor.
3.2. Pflichten des Auftragsverarbeiters gemäß Datenschutzgesetzen. Soweit AutoCruitment als Verarbeiter von Informationen über Studienteilnehmer fungiert, wird AutoCruitment im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung Folgendes tun:
- (A) Informationen über Studienteilnehmer nur verarbeiten: (i) in dem im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder der zulässigen Nutzung erforderlichen Umfang; und (ii) in Übereinstimmung mit den von Zeit zu Zeit vom Verantwortlichen erhaltenen dokumentierten Anweisungen, außer wenn die Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer in Bezug auf einen EU-Mitgliedstaat durch die Gesetze der EU oder eines EU-Mitgliedstaats erforderlich ist; oder in Bezug auf das Vereinigte Königreich durch die im Vereinigten Königreich geltenden Gesetze, wobei AutoCruitment in diesem Fall den Verantwortlichen im Voraus über eine derartige Verarbeitung informieren muss, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist;
- (B) Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass (i) die Informationen über die Studienteilnehmer vertraulich behandelt werden und (ii) dass sich alle relevanten Mitarbeiter von AutoCruitment und alle relevanten Unterverarbeiter zur Geheimhaltung der von ihnen verarbeiteten Informationen über die Studienteilnehmer verpflichtet haben.
- (C) unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten der Studienteilnehmer gemäß den Artikeln 32–34 der DSGVO bzw. der britischen DSGVO (je nachdem, was anwendbar ist) implementieren;
- (D) Unterauftragsverarbeiter nur gemäß der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verantwortlichen ernennen (eine solche Genehmigung darf nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden), wobei zu beachten ist, dass der Verantwortliche AutoCruitment hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung erteilt, beliebige Mitglieder und sonstige Drittparteien, die AutoCruitment dem Verantwortlichen von Zeit zu Zeit mitteilen kann, als Unterauftragsverarbeiter zu ernennen;
- (E) auf Anfrage und Kosten des Verantwortlichen dem Verantwortlichen unverzüglich und in angemessener Weise die erforderliche Unterstützung zukommen lassen, damit der Verantwortliche auf Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte angemessen reagieren kann;
- (F) auf Anfrage und auf Kosten des Verantwortlichen in angemessenem Umfang und unverzüglich die erforderliche Unterstützung leisten, damit der Verantwortliche: (i) relevante Verstöße gegen die DSGVO oder die britische DSGVO, je nachdem, was zutrifft, den zuständigen Datenschutzbehörden und/oder betroffenen Personen melden kann; (ii) Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen; und (iii) alle erforderlichen Genehmigungen von den Datenschutzbehörden einholen kann;
- (G) alle im Besitz von AutoCruitment befindlichen Studienteilnehmerinformationen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ende der Laufzeit löschen (oder nach Wahl und auf Kosten des Verantwortlichen zurückgeben), es sei denn, in Bezug auf einen EU-Mitgliedstaat schreibt das anwendbare Recht der Europäischen Union oder eines EU-Mitgliedstaats etwas anderes vor oder in Bezug auf das Vereinigte Königreich schreiben die im Vereinigten Königreich geltenden Gesetze etwas anderes vor;
- (H) auf Anfrage und Kosten des Forschers: (i) dem Verantwortlichen in angemessener Zeit solche Informationen zur Verfügung stellen, die angemessenerweise erforderlich sind, damit der Verantwortliche die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der DSGVO oder der britischen DSGVO, je nachdem, was zutrifft, nachweisen kann, sofern AutoCruitment angemessenerweise in der Lage ist, solche Informationen bereitzustellen; und (ii) vorbehaltlich Abschnitt 3.3, Prüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem vom Verantwortlichen ernannten Prüfer durchgeführt werden, zulassen und dazu beitragen; und
- (I) den Verantwortlichen innerhalb angemessener Zeit über jeden bestätigten Sicherheitsvorfall zu benachrichtigen, der die Informationen der Studienteilnehmer betrifft, bei denen AutoCruitment als Verarbeiter fungiert.
3.3. Prüfungsrechte. Der Verantwortliche übt sein in Abschnitt 3.2(h)(ii) festgelegtes Prüfungsrecht ausschließlich dadurch aus, dass er AutoCruitment anweist, eine Kopie der jeweils aktuellen branchenübliche Berichte von AutoCruitment bereitzustellen (vorbehaltlich etwaiger Streichungen, die aus Gründen der Vertraulichkeit oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind). Wenn der Verantwortliche diese Anweisung hinsichtlich der Ausübung seines Prüfungsrechts ändern möchte, hat der Verantwortliche das Recht, dies von AutoCruitment anzufordern. Diese Anfrage muss schriftlich erfolgen. Nach Erhalt einer solchen schriftlichen Anfrage ist AutoCruitment berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Verschulden, Strafe oder Haftung jeglicher Art und unbeschadet aller Rechte, die AutoCruitment gemäß diesen Nutzungsbedingungen zustehen, zu kündigen.
4. GEISTIGES EIGENTUM
Der Forscher erkennt an, dass AutoCruitment zwischen dem Forscher und AutoCruitment alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Studienteilnehmerinformationen besitzt. Der Forscher erkennt ferner an, dass: (a) die Studienteilnehmerinformationen eine Originalzusammenstellung sind, die durch US-amerikanische Urheberrechtsgesetze geschützt ist; (b) AutoCruitment erhebliche Ressourcen für die Erfassung, Verwaltung und Zusammenstellung dieser Studienteilnehmerinformationen bereitgestellt hat; und (c) diese Studienteilnehmerinformationen Geschäftsgeheimnisse von AutoCruitment darstellen können. AutoCruitment kann diese Datenfreigabebedingungen ohne vorherige Benachrichtigung des Forschers oder eine Gelegenheit für den Forscher zur Abhilfe und ohne weitere Verpflichtung oder Haftung kündigen, wenn der Forscher eines der Rechte, Titel oder Ansprüche von AutoCruitment an den Studienteilnehmerinformationen anficht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Gerichtsverfahren irgendwo auf der Welt.
5. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Sofern in diesen Bedingungen zur Datenfreigabe nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden die Informationen über die Studienteilnehmer „wie besehen“ bereitgestellt, und Autocruitment lehnt hiermit alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen ab. Die von Autocruitment bereitgestellten Informationen über die Studienteilnehmer haben beratenden Charakter und sind für den Forscher oder sonstige Dritte nicht verbindlich. Autocruitment lehnt insbesondere alle stillschweigenden Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, des Titels und der Nichtverletzung sowie alle Gewährleistungen ab, die sich aus dem Geschäftsverkehr, der Nutzung oder dem Handelsbrauch in Bezug auf solche Informationen über die Studienteilnehmer ergeben. Sofern in diesen Bedingungen zur Datenfreigabe nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, übernimmt AUTOCRUITMENT keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Informationen über die Studienteilnehmer oder Produkte oder Ergebnisse ihrer Verwendung den Anforderungen des Forschers oder anderer Personen entsprechen oder das beabsichtigte Ergebnis erzielen.
6. ENTSCHÄDIGUNG
6.1. Haftungsfreistellung. Der Forscher verpflichtet sich, AutoCruitment schadlos zu halten und nach eigenem Ermessen von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen („Verluste”), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Prozessen oder Verfahren Dritter ergeben („Anspruch durch Dritte“) beruhen auf: (a) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Forschers; (b) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher oder seine Mitarbeiter in einer durch diese Datenfreigabebedingungen nicht autorisierten Weise; (c) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher oder seine Mitarbeiter entgegen den Anweisungen der betroffenen Person; (d) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer unter Verletzung geltender Gesetze; oder (e) einem Verstoß gegen seine Sicherheitskontrollen, der zu einem Sicherheitsvorfall führt.
6.2. Von AutoCruitment. AutoCruitment stellt den Forscher von allen Verlusten frei, die dem Forscher durch Ansprüche Dritter entstehen, wonach die zulässige Nutzung der auf oder über das Portal verfügbaren Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt oder missbraucht. Dieser Abschnitt 6.2 gilt nicht, soweit die angebliche Verletzung auf einen Verstoß des Forschers gegen Abschnitt 2.2 zurückzuführen ist.
6.3. Entschädigungsverfahren. Die Partei, die eine Entschädigung fordert, benachrichtigt die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche Dritter, für die sie gemäß diesem Abschnitt 6 eine Entschädigung fordert, und arbeitet mit der entschädigenden Partei auf alleinige Kosten der entschädigenden Partei zusammen. Die entschädigende Partei übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung solcher Ansprüche Dritter und beauftragt einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung derselben auf alleinige Kosten der entschädigenden Partei. Die entschädigende Partei darf keine Ansprüche Dritter gegen die entschädigte Partei beilegen, es sei denn, eine solche Beilegung entbindet die entschädigte Partei vollständig und dauerhaft von jeglicher Haftung in Bezug auf solche Ansprüche Dritter oder die entschädigte Partei stimmt einer solchen Beilegung zu, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und vorausgesetzt, dass die entschädigte Partei nach ihrer Wahl das Recht hat, sich gegen solche Ansprüche Dritter zu verteidigen oder auf eigene Kosten mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl an der Verteidigung teilzunehmen. Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6 durch die Partei, die eine Entschädigung fordert, entbindet die entschädigende Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6, es sei denn, die entschädigende Partei kann nachweisen, dass ihr infolge dieser Nichterfüllung ein wesentlicher Schaden entstanden ist.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
AUTOCRUITMENT HAFTET IN KEINEM FALL UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN DATENFREIGABEBEDINGUNGEN UNTER IRGENDEINER GESETZLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG FÜR: (A) FOLGE-, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, SPEZIELLE, ERHÖHTE ODER STRAFSCHÄDEN; (B) ERHÖHTE KOSTEN, WERTMINDERUNG ODER GESCHÄFTS-, PRODUKTIONS-, EINNAHMEN- ODER GEWINNVERLUST; (C) VERLUST VON FIRMENWERT ODER RUF; (D) NUTZUNG, UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (E) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB AUTOCRUITMENT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON AUTOCRUITMENT, DIE SICH AUS DIESEN DATENFREIGABEBEDINGUNGEN ERGIBT ODER MIT DIESEN ZUSAMMENHÄNGT, UNTER IRGENDEINER GESETZLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG, DIE SUMME DER SUMMEN, DIE VOM FORSCHER AN AUTOCRUITMENT UNTER EINEM GELTENDEN SERVICEVERTRAG FÜR DEN ZUGRIFF UND DIE NUTZUNG DER SERVICES VON AUTOCRUITMENT DURCH DEN FORSCHER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, BEZAHLT WURDE, ODER, FALLS KEIN SOLCHER VERTRAG AUSGEFÜHRT WURDE, DEN SUMMENBETRAG VON EINHUNDERT DOLLAR (100 $).
8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
8.1. Begriff. Die Laufzeit dieser Datenfreigabebedingungen beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gemäß einer der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gekündigt wird (die "Begriff").
8.2. XNUMX. Termination. Kündigung. Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen Kündigungsrechten, die an anderer Stelle in diesen Datenfreigabebedingungen festgelegt sind:
- (A) AutoCruitment kann diese Datenfreigabebedingungen mit schriftlicher Mitteilung an den Forscher kündigen, wenn der Forscher: (i) gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 3.2 verstößt; oder (ii) gegen geltendes Recht verstößt;
- (B) jede Vertragspartei kann diese Datenfreigabebedingungen mit Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, falls die andere Vertragspartei diese Datenfreigabebedingungen wesentlich verletzt und diese Verletzung: (i) nicht geheilt werden kann; oder (ii) zwar geheilt werden kann, aber fünfzehn (15) Tage, nachdem die nicht verletzende Partei der verletzenden Partei eine schriftliche Mitteilung über diese Verletzung zukommen ließ, nicht geheilt wird;
- (C) jede Partei kann diese Datenfreigabebedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls die andere Partei: (i) insolvent wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen oder dies nicht tut; (ii) einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gegen sie ein solcher Antrag gestellt wurde oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem in- oder ausländischen Konkurs- oder Insolvenzgesetz unterworfen wird; (iii) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder dies zu tun versucht; oder (iv) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Verwalter oder ähnlichen Beauftragten beantragt oder ernannt hat, der durch Beschluss eines zuständigen Gerichts ernannt wurde, um einen wesentlichen Teil ihres Eigentums oder Geschäfts zu übernehmen oder zu verkaufen; oder
- (D) Diese Datenfreigabebedingungen erlöschen automatisch, wenn AutoCruitment den Zugriff oder die Nutzung des Portals durch den Forscher aus irgendeinem Grund aussetzt oder beendet.
8.3. Überleben. Sämtliche Rechte, Pflichten oder erforderlichen Leistungen der Parteien in diesen Datenfreigabebedingungen, die gemäß ihren ausdrücklichen Bestimmungen oder ihrer Art und ihrem Kontext auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Datenfreigabebedingungen fortbestehen sollen, bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen, einschließlich der in diesem Abschnitt 8.3 und in den Abschnitten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 dargelegten Rechte und Pflichten.
9. SONSTIGES
9.1. Geltendes Recht; Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit. Jeglicher Rechtsstreit, jede Klage oder sonstiges Verfahren, das sich aus den Datenschutzgesetzen ergibt oder damit in Zusammenhang steht (jeweils ein „Datenschutzrechtliche Maßnahmen“): (a) unterliegen den Gesetzen Englands und Wales und werden gemäß diesen ausgelegt, ohne dass Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -regeln zur Anwendung kommen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der von England und Wales erfordern oder erlauben würden; und (b) werden ausschließlich vor den Gerichten Englands und Wales in der Stadt London verhandelt, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte in einer solchen Klage zum Datenschutzgesetz. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder sonstigen Verfahren, die sich nicht aus den Datenschutzgesetzen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen (jeweils ein „Andere Aktion“), unterliegen diese Datenfreigabebedingungen den Gesetzen des Staates New York und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm oder -regel zur Anwendung kommt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates New York vorschreiben oder erlauben würde. Alle anderen Klagen werden ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates New York, jeweils mit Sitz in der Stadt New York, anhängig gemacht, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen anderen Klagen.
9.2. Drittbegünstigte. Jede betroffene Person ist ein beabsichtigter Drittbegünstigter dieser Datenfreigabebedingungen, soweit sie sich auf die personenbezogenen Daten dieser betroffenen Person beziehen. In dieser Hinsicht ist diese betroffene Person berechtigt, alle Rechte auszuüben, die AutoCruitment gemäß diesen Datenfreigabebedingungen zustehen, und alle Bedingungen dieser Datenfreigabebedingungen durchzusetzen, soweit diese Rechte, Bedingungen und Konditionen die personenbezogenen Daten dieser betroffenen Person betreffen oder anderweitig damit in Zusammenhang stehen, wie die betroffene Person dies hätte, wenn sie Vertragspartei wäre. Sofern in diesem Abschnitt 9.2 nichts anderes festgelegt ist, gelten diese Datenfreigabebedingungen ausschließlich zum Nutzen von AutoCruitment und Researcher und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren, und nichts hierin, weder ausdrücklich noch implizit, soll einer anderen Person oder Einrichtung ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art gemäß oder aufgrund dieser Datenfreigabebedingungen verleihen oder soll dies bezwecken.
Nachtrag A
Entscheidung der Kommission K(2004)5721
SET II
Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Datenübermittlung zwischen Verantwortlichen)
Datenübertragungsvereinbarung
zwischen
die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten, denen diese Klauseln beigefügt sind, als „Forscher“ bezeichnete juristische Person
mit den in der geltenden Vereinbarung festgelegten Kontaktinformationen für den Zugriff und die Nutzung von
Dienstleistungen für Importeure
nachfolgend „Datenexporteur“
mit einem
AutoCruitment
101 Avenue of the Americas; 8. Etage; New York, NY 10013; USA
nachfolgend „Datenimporteur“
jeweils eine „Partei“, zusammen „die Parteien“.
Definitionen
Für die Zwecke dieser Klauseln gilt Folgendes:
- a) „personenbezogene Daten“, „besondere Kategorien personenbezogener Daten/sensible Daten“, „verarbeiten/Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „betroffene Person“ und „Aufsichtsbehörde/Behörde“ haben dieselbe Bedeutung wie in der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 (wobei „die Behörde“ die zuständige Datenschutzbehörde in dem Gebiet bezeichnet, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist);
- b) „Datenexporteur“ bezeichnet den für die Verarbeitung Verantwortlichen, der die personenbezogenen Daten übermittelt;
- c) „Datenimporteur“ bezeichnet den für die Verarbeitung Verantwortlichen, der sich bereit erklärt, vom Datenexporteur personenbezogene Daten zur weiteren Verarbeitung gemäß den Bedingungen dieser Klauseln zu erhalten und der nicht dem System eines Drittlandes unterliegt, das einen angemessenen Schutz gewährleistet;
- d) „Klauseln“ bezeichnet diese Vertragsklauseln, bei denen es sich um eigenständige Dokumente handelt, die keine kommerziellen Geschäftsbedingungen enthalten, die von den Parteien im Rahmen separater kommerzieller Vereinbarungen festgelegt wurden.
Die Einzelheiten der Übermittlung (sowie die erfassten personenbezogenen Daten) sind in Anhang B aufgeführt, der einen integralen Bestandteil der Klauseln bildet.
I. Pflichten des Datenexporteurs
Der Datenexporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
- a) Die personenbezogenen Daten wurden gemäß den für den Datenexporteur geltenden Gesetzen erhoben, verarbeitet und übermittelt.
- b) Es wurden angemessene Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass der Datenimporteur in der Lage ist, seinen rechtlichen Verpflichtungen gemäß diesen Klauseln nachzukommen.
- c) Auf Anfrage stellt er dem Datenimporteur Kopien der relevanten Datenschutzgesetze oder Verweise darauf (sofern relevant und ohne Rechtsberatung) des Landes zur Verfügung, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.
- d) Anfragen von betroffenen Personen und der Behörde bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur werden beantwortet, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass der Datenimporteur dies tut. In diesem Fall wird der Datenexporteur dennoch im Rahmen des Möglichen und mit den ihm verständlicherweise zur Verfügung stehenden Informationen antworten, wenn der Datenimporteur nicht antworten will oder kann. Antworten werden innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.
- e) Er stellt betroffenen Personen, die Drittbegünstigte gemäß Klausel III sind, auf Anfrage eine Kopie der Klauseln zur Verfügung, es sei denn, die Klauseln enthalten vertrauliche Informationen; in diesem Fall kann er derartige Informationen entfernen. Werden Informationen entfernt, informiert der Datenexporteur die betroffenen Personen schriftlich über den Grund der Entfernung und über ihr Recht, die Behörde auf die Entfernung aufmerksam zu machen. Der Datenexporteur muss sich jedoch einer Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Zugriffs auf den vollständigen Text der Klauseln für betroffene Personen fügen, sofern diese sich bereit erklärt haben, die Vertraulichkeit der entfernten vertraulichen Informationen zu respektieren. Der Datenexporteur stellt der Behörde auf Verlangen auch eine Kopie der Klauseln zur Verfügung.
II. Pflichten des Datenimporteurs
Der Datenimporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
- a) Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die personenbezogenen Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung oder vor zufälligem Verlust, Änderung und unberechtigter Weitergabe oder unberechtigtem Zugriff zu schützen und ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem durch die Verarbeitung entstehenden Risiko und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
- b) Es werden Verfahren eingerichtet, die sicherstellen, dass alle von ihm autorisierten Dritten, einschließlich Auftragsverarbeiter, die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten respektieren und wahren. Alle Personen, die unter der Aufsicht des Datenimporteurs handeln, einschließlich eines Auftragsverarbeiters, sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten nur auf Anweisung des Datenimporteurs zu verarbeiten. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die per Gesetz oder Verordnung zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten befugt oder verpflichtet sind.
- c) Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Klauseln hat der Datenexporteur keinen Grund zu der Annahme, dass lokale Gesetze bestehen, die die in diesen Klauseln vorgesehenen Garantien wesentlich beeinträchtigen würden, und wird den Datenexporteur informieren (der diese Benachrichtigung bei Bedarf an die Behörde weiterleitet), wenn ihm derartige Gesetze bekannt werden.
- d) Sie verarbeitet die personenbezogenen Daten für die in Anhang B beschriebenen Zwecke und ist rechtlich befugt, die in diesen Klauseln dargelegten Garantien zu geben und die Verpflichtungen zu erfüllen.
- e) Sie benennt dem Datenexporteur eine Kontaktstelle innerhalb ihrer Organisation, die befugt ist, Anfragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu beantworten, und arbeitet bei allen derartigen Anfragen innerhalb angemessener Frist treu und gewissenhaft mit dem Datenexporteur, der betroffenen Person und der Behörde zusammen. Im Falle der Auflösung des Datenexporteurs oder wenn die Parteien dies vereinbart haben, übernimmt der Datenimporteur die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen von Klausel I(e).
- f) Auf Anfrage des Datenexporteurs wird er dem Datenexporteur den Nachweis erbringen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Pflichten gemäß Klausel III nachzukommen (wozu auch ein Versicherungsschutz gehören kann).
- g) Auf angemessene Anfrage des Datenexporteurs wird dieser seine Datenverarbeitungsanlagen, Datendateien und die für die Verarbeitung erforderliche Dokumentation einer Überprüfung, Auditierung und/oder Zertifizierung durch den Datenexporteur (oder durch unabhängige oder unparteiische Prüfer oder Auditoren, die vom Datenexporteur ausgewählt werden und gegen die der Datenimporteur keine angemessenen Einwände erhebt) unterziehen, um die Einhaltung der Garantien und Verpflichtungen in diesen Klauseln sicherzustellen. Dies erfolgt mit angemessener Vorankündigung und während der regulären Geschäftszeiten. Die Anfrage unterliegt der erforderlichen Zustimmung oder Genehmigung einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde im Land des Datenimporteurs, die der Datenimporteur zeitnah einzuholen versucht.
- h) Sie verarbeitet die personenbezogenen Daten nach eigenem Ermessen gemäß:
- i. den Datenschutzgesetzen des Landes, in dem der Datenexporteur ansässig ist, oder
- ii. die einschlägigen Bestimmungen einer Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, sofern der Datenimporteur die einschlägigen Bestimmungen einer solchen Genehmigung oder Entscheidung einhält und in einem Land ansässig ist, für das eine solche Genehmigung oder Entscheidung gilt, für die Zwecke der Übermittlung der personenbezogenen Daten jedoch nicht unter diese Genehmigung oder Entscheidung fällt, oder
- iii. die in Anhang A dargestellten Grundsätze zur Datenverarbeitung.
Der Datenimporteur muss angeben, welche Option er auswählt: (i)
Initialen des Datenimporteurs: wie elektronisch bei Nutzung der Dienste des Datenexporteurs vereinbart;
- i) Die personenbezogenen Daten werden nicht an einen Drittpartei-Datenverarbeiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergegeben oder übermittelt, es sei denn, der Datenexporteur wird über die Übermittlung informiert und
- i. der dritte Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit einem Beschluss der Kommission, in dem festgestellt wird, dass ein Drittland einen angemessenen Schutz bietet, oder
- ii. der externe Datenverantwortliche diese Klauseln oder eine andere von einer zuständigen Behörde in der EU genehmigte Datenübertragungsvereinbarung unterzeichnet oder
- iii. den betroffenen Personen wurde die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch einzulegen, nachdem sie über die Zwecke der Datenübermittlung, die Kategorien von Empfängern und die Tatsache informiert wurden, dass in den Ländern, in die die Daten exportiert werden, möglicherweise andere Datenschutzstandards gelten, oder
- iv. im Hinblick auf die Weiterübermittlung sensibler Daten die betroffenen Personen ihre eindeutige Zustimmung zur Weiterübermittlung gegeben haben
Haftung und Rechte Dritter
- a) Jede Partei haftet gegenüber den anderen Parteien für Schäden, die sie durch einen Verstoß gegen diese Klauseln verursacht. Die Haftung zwischen den Parteien ist auf den tatsächlich erlittenen Schaden beschränkt. Strafschadenersatz (d. h. Schadenersatz, der eine Partei für ihr unerhörtes Verhalten bestrafen soll) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Partei haftet gegenüber den betroffenen Personen für Schäden, die sie durch einen Verstoß gegen Rechte Dritter gemäß diesen Klauseln verursacht. Die Haftung des Datenexporteurs gemäß seinem Datenschutzgesetz bleibt hiervon unberührt.
- b) Die Parteien vereinbaren, dass eine betroffene Person das Recht hat, als Drittbegünstigter diese Klausel sowie die Klauseln I(b), I(d), I(e), II(a), II(c), II(d), II(e), II(h), II(i), III(a), V, VI(d) und VII wegen der jeweiligen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten gegenüber dem Datenimporteur oder dem Datenexporteur durchzusetzen und akzeptieren zu diesem Zweck die Gerichtsbarkeit im Land der Niederlassung des Datenexporteurs. In Fällen, in denen dem Datenimporteur eine Verletzung vorgeworfen wird, muss die betroffene Person zunächst den Datenexporteur auffordern, geeignete Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Datenimporteur zu unternehmen. Wenn der Datenexporteur derartige Schritte nicht innerhalb einer angemessenen Frist (die unter normalen Umständen einen Monat betragen würde) unternimmt, kann die betroffene Person ihre Rechte direkt gegenüber dem Datenimporteur geltend machen. Eine betroffene Person hat das Recht, direkt gegen einen Datenexporteur vorzugehen, der keine angemessenen Anstrengungen unternommen hat, um festzustellen, ob der Datenimporteur in der Lage ist, seinen rechtlichen Verpflichtungen gemäß diesen Klauseln nachzukommen (die Beweislast dafür, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat, liegt beim Datenexporteur).
IV. Auf die Klauseln anwendbares Recht
Diese Klauseln unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, mit Ausnahme der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur gemäß Klausel II (h), die nur gelten, wenn der Datenimporteur sie gemäß dieser Klausel ausgewählt hat.
V. Beilegung von Streitigkeiten mit betroffenen Personen oder der Behörde
- a) Im Falle einer Streitigkeit oder eines Anspruchs seitens einer betroffenen Person oder der Behörde im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen eine oder beide Parteien informieren die Parteien sich gegenseitig über derartige Streitigkeiten oder Ansprüche und arbeiten zusammen, um diese zeitnah einvernehmlich beizulegen.
- b) Die Parteien vereinbaren, an jedem allgemein verfügbaren, unverbindlichen Mediationsverfahren teilzunehmen, das von einer betroffenen Person oder einer Behörde eingeleitet wird. Wenn sie an dem Verfahren teilnehmen, können die Parteien dies auf Fernbasis tun (beispielsweise per Telefon oder auf anderem elektronischen Wege). Die Parteien vereinbaren außerdem, die Teilnahme an allen anderen Schieds-, Mediations- oder anderen Streitbeilegungsverfahren zu prüfen, die für Datenschutzstreitigkeiten entwickelt wurden.
- c) Jede Partei verpflichtet sich, eine Entscheidung eines zuständigen Gerichts im Sitzland des Datenexporteurs oder der Behörde zu befolgen, die endgültig ist und gegen die kein weiterer Rechtsbehelf möglich ist.
VI. Beendigung
- a) Für den Fall, dass der Datenimporteur seinen Verpflichtungen aus diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur vorübergehend aussetzen, bis der Verstoß behoben oder der Vertrag gekündigt ist.
- b) Für den Fall, dass:
- i. die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wurde vom Datenexporteur gemäß Absatz (a) für länger als einen Monat vorübergehend ausgesetzt;
- ii. Die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur würde einen Verstoß gegen seine gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen im Importland bedeuten;
- iii. der Datenimporteur verstößt erheblich oder dauerhaft gegen die von ihm im Rahmen dieser Klauseln übernommenen Garantien oder Verpflichtungen;
- iv. eine endgültige, nicht mehr anfechtbare Entscheidung eines zuständigen Gerichts im Sitzland des Datenexporteurs oder der Behörde, aus der hervorgeht, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoßen hat; oder
- v. Es wird ein Antrag auf Insolvenz oder Liquidation des Datenimporteurs gestellt, sei es in seiner persönlichen oder geschäftlichen Funktion, und dieser Antrag wird nicht innerhalb der geltenden Frist für eine solche Ablehnung nach geltendem Recht abgelehnt; es wird ein Liquidationsbeschluss erlassen; ein Konkursverwalter wird für alle seine Vermögenswerte bestellt; ein Konkursverwalter wird bestellt, wenn der Datenimporteur eine Einzelperson ist; er beginnt eine freiwillige Unternehmensvereinbarung; oder es tritt ein gleichwertiges Ereignis in einer beliebigen Gerichtsbarkeit ein.
- dann ist der Datenexporteur unbeschadet aller anderen Rechte, die er gegenüber dem Datenimporteur hat, berechtigt, diese Klauseln zu kündigen. In diesem Fall ist die Behörde erforderlichenfalls zu informieren. In den unter (i), (ii) oder (iv) genannten Fällen kann auch der Datenimporteur diese Klauseln kündigen.
- c) Jede Partei kann diese Klauseln kündigen, wenn (i) eine positive Angemessenheitsentscheidung der Kommission gemäß Artikel 25(6) der Richtlinie 95/46/EG (oder einer diese ersetzenden Fassung) in Bezug auf das Land (oder einen Sektor davon) ergeht, in das die Daten vom Datenimporteur übermittelt und verarbeitet werden, oder (ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder eine diese ersetzende Fassung) in dem betreffenden Land unmittelbar anwendbar wird.
- d) Die Parteien vereinbaren, dass die Kündigung dieser Klauseln zu jedem Zeitpunkt, unter allen Umständen und aus jedem Grund (mit Ausnahme der Kündigung gemäß Klausel VI(c)) sie nicht von den Verpflichtungen und/oder Bedingungen gemäß den Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten entbindet.
VII. Änderung dieser Klauseln
Die Parteien dürfen diese Klauseln nicht ändern, es sei denn, sie aktualisieren die Angaben in Anhang B. In einem solchen Fall informieren sie die Behörde, sofern erforderlich. Dies hindert die Parteien nicht daran, bei Bedarf weitere Handelsklauseln hinzuzufügen.
VIII. Beschreibung der Übertragung
Die Einzelheiten der Übertragung und der personenbezogenen Daten sind in Anhang B aufgeführt. Die Parteien vereinbaren, dass Anhang B vertrauliche Geschäftsinformationen enthalten kann, die sie nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt auf Anfrage einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder Regierungsbehörde oder gemäß Klausel I(e). Die Parteien können zusätzliche Anhänge für zusätzliche Übertragungen erstellen, die bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden. Alternativ kann Anhang B so erstellt werden, dass er mehrere Übertragungen abdeckt.
Datiert: Elektronisch ab dem ersten Tag, an dem der Datenexporteur die Waren und Dienstleistungen des Datenimporteurs nutzt.
FÜR DATENIMPORTEUR
Elektronisch ausgeführt auf Wunsch des Datenexporteurs
Zugang oder Nutzung des Portals
FÜR DATENEXPORTEURE
Elektronisch ausgeführt auf Wunsch des Datenexporteurs
Zugang oder Nutzung des Portals
ANHANG A
GRUNDSÄTZE DER DATENVERARBEITUNG
1. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für die in Anhang B beschriebenen oder von der betroffenen Person nachträglich genehmigten Zwecke verarbeitet und anschließend genutzt oder weiter übermittelt werden.
2. Datenqualität und Verhältnismäßigkeit: Personenbezogene Daten müssen richtig sein und, sofern erforderlich, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die personenbezogenen Daten müssen im Hinblick auf die Zwecke, für die sie übermittelt und weiterverarbeitet werden, angemessen und relevant sein und dürfen nicht darüber hinausgehen.
3. Transparenz: Den betroffenen Personen müssen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für eine faire Verarbeitung erforderlich sind (z. B. Informationen über die Zwecke der Verarbeitung und über die Übermittlung), sofern diese Informationen nicht bereits vom Datenexporteur bereitgestellt wurden.
4. Sicherheit und Vertraulichkeit: Der Verantwortliche muss technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken angemessen sind, beispielsweise gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung oder zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe oder Zugriff. Personen, die unter der Aufsicht des Verantwortlichen handeln, einschließlich eines Auftragsverarbeiters, dürfen die Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.
5. Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte: Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG müssen betroffene Personen entweder direkt oder über Dritte Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten erhalten, die eine Organisation besitzt. Davon ausgenommen sind Anfragen, die offensichtlich missbräuchlich sind, in unangemessener Häufigkeit oder Häufigkeit gestellt werden oder sich wiederholen oder systematisch erfolgen oder für die nach dem Recht des Landes des Datenexporteurs kein Zugriff gewährt werden muss. Sofern die Behörde zuvor ihre Zustimmung erteilt hat, muss der Zugriff auch dann nicht gewährt werden, wenn dies den Interessen des Datenimporteurs oder anderer Organisationen, die mit dem Datenimporteur Geschäfte machen, wahrscheinlich ernsthaft schaden würde und diese Interessen nicht durch die Interessen an Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person überlagert werden. Die Quellen der personenbezogenen Daten müssen nicht angegeben werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist oder wenn die Rechte anderer Personen als der betroffenen Person verletzt würden. Betroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, ihre personenbezogenen Daten berichtigen, ändern oder löschen zu lassen, wenn diese unrichtig sind oder gegen diese Grundsätze verstoßen. Wenn es zwingende Gründe gibt, an der Rechtmäßigkeit der Anfrage zu zweifeln, kann die Organisation weitere Begründungen verlangen, bevor sie mit der Berichtigung, Änderung oder Löschung fortfährt. Eine Benachrichtigung über eine Berichtigung, Änderung oder Löschung an Dritte, denen die Daten offengelegt wurden, muss nicht erfolgen, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet. Eine betroffene Person muss auch der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten widersprechen können, wenn zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen. Die Beweislast für eine etwaige Ablehnung liegt beim Datenimporteur, und die betroffene Person kann eine Ablehnung jederzeit bei der Behörde anfechten.
6. Sensible Daten: Der Datenimporteur ergreift alle zusätzlichen Maßnahmen (z. B. in Bezug auf die Sicherheit), die erforderlich sind, um diese sensiblen Daten gemäß seinen Verpflichtungen gemäß Klausel II zu schützen.
7. Für Marketingzwecke genutzte Daten: Werden Daten zu Zwecken des Direktmarketings verarbeitet, müssen wirksame Verfahren vorhanden sein, die es der betroffenen Person jederzeit ermöglichen, der Verwendung ihrer Daten zu solchen Zwecken zu widersprechen.
8. Automatisierte Entscheidungen: In diesem Sinne ist unter „automatisierte Entscheidung“ eine Entscheidung des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs zu verstehen, die Rechtswirkungen gegenüber einer betroffenen Person entfaltet oder eine betroffene Person erheblich beeinträchtigt und die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bewertung bestimmter persönlicher Aspekte der betroffenen Person beruht, wie etwa deren Arbeitsleistung, Kreditwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten usw. Der Datenimporteur darf keine automatisierten Entscheidungen in Bezug auf betroffene Personen treffen, außer in folgenden Fällen:
a)
- i. solche Entscheidungen werden vom Datenimporteur im Rahmen des Abschlusses oder der Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person getroffen, und
- ii. Die betroffene Person erhält die Möglichkeit, die Ergebnisse einer relevanten automatisierten Entscheidung mit einem Vertreter der Parteien, die diese Entscheidung getroffen haben, zu besprechen oder auf andere Weise gegenüber diesen Parteien Stellung zu nehmen.
or
b) wenn das Recht des Datenexporteurs etwas anderes vorsieht.
ANHANG B
BESCHREIBUNG DER ÜBERTRAGUNG
(Von den Parteien auszufüllen)
Datensubjekte
Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien betroffener Personen:
Potentielle Patienten und Teilnehmer an klinischen Forschungsstudien, die vom Datenimporteur durchgeführt werden.
Zwecke der Übertragung(en)
Die Übermittlung erfolgt zu folgenden Zwecken:
Um festzustellen, ob die betroffenen Personen die Kriterien zur Teilnahme an vom Datenexporteur durchgeführten klinischen Forschungsstudien erfüllen, und um die betroffenen Personen bei Erfüllung der Kriterien in derartige Studien einzuschreiben.
Kategorien von Daten
Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Datenkategorien:
Kontaktinformationen der betroffenen Person, möglicherweise zusammen mit anderen von der betroffenen Person übermittelten Informationen, um für eine oder mehrere klinische Forschungsstudien berücksichtigt zu werden, darunter möglicherweise aktuelle oder frühere Gesundheitszustände und demografische Informationen wie Alter und Geschlecht.
Empfänger
Die übermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur den folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern offengelegt werden:
Datenimporteur und potenzieller Sponsor klinischer Forschung im Falle eines unerwünschten Ereignisses.
Sensible Daten (sofern zutreffend)
Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Kategorien sensibler Daten:
Informationen zu genetischen Daten, dem körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand und, sofern für die jeweilige klinische Forschungsstudie zutreffend, zum Sexualleben und/oder der sexuellen Orientierung.
Datenschutz-Registrierungsinformationen des Datenexporteurs (wo anwendbar)
Zusätzliche nützliche Informationen (Speichergrenzen und andere relevante Informationen)
N / A
Kontaktstellen für Datenschutzanfragen
Datenimporteur
Wie in den Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten dargelegt, denen diese Klauseln beigefügt sind
Datenexporter
Wie im Profil des Datenexporteurs im Portal dargelegt
Die Patientenrekrutierungsplattform von AutoCruitment unterstützt Sponsoren, CRO-Partner mit einem Forschungsstandorte durch die Reduzierung von Zeit, Risiko und Kosten für die Markteinführung neuer Therapien.