Zuletzt bearbeitet: 27th Februar, 2023
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Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Portal und diesen Nutzungsbedingungen sowie alle daraus entstehenden oder damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (in jedem Fall einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen der Auslegung nach dem Recht des Staates New York und werden unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (unabhängig davon, ob es sich um den Staat New York oder eine andere Gerichtsbarkeit handelt) ausgelegt.
Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen oder dem Portal ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates New York, jeweils in der Stadt New York und im Bezirk New York, angestrengt, obwohl wir uns das Recht vorbehalten, Klagen oder Verfahren gegen Sie wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen in Ihrem Wohnsitzland oder jedem anderen relevanten Land anzustrengen. Sie verzichten auf jegliche Einwände gegen die Ausübung der Gerichtsbarkeit über Sie durch diese Gerichte und gegen den Gerichtsstand bei diesen Gerichten.
SIE UND AUTOCRUITMENT LLC VERZICHTEN AUF JEGLICHE RECHTE, ANSPRÜCHE VOR GERICHT ODER VOR EINER GESCHWORENENGERICHTSVERHANDLUNG ZU VERFOLGEN ODER AN EINER SAMMELKLAGE ODER EINER VERTRETERKLAGE IN BEZUG AUF EINEN ANSPRUCH TEILZUNEHMEN. ANDERE RECHTE, DIE IHNEN ZUSTEHEN WÜRDEN, WENN SIE VOR GERICHT GEHEN WÜRDEN, KÖNNEN IN EINEM SCHIEDSVERFAHREN EBENFALLS NICHT ZUR VERFÜGUNG STEHEN ODER EINGESCHRÄNKT SEIN.
JEGLICHE ANSPRÜCHE, STREITIGKEITEN ODER KONTROVERSEN (OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, OB BEREITS BESTEHEND, GEGENWÄRTIG ODER ZUKÜNFTIG, EINSCHLIESSLICH GESETZLICHER, VERBRAUCHERSCHUTZ-, GEWOHNHEITSRECHTLICHER, VORSÄTZLICHER UNERLAUBTER HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGS- UND BILLIGKEITSANSPRÜCHE) ZWISCHEN IHNEN UND UNS, DIE SICH AUS IHREM KAUF VON PRODUKTEN ODER SERVICES ÜBER DIE WEBSITE ODER ANWENDUNGEN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, WERDEN AUSSCHLIESSLICH UND ENDGÜLTIG DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN BEIGELEGT.
Bei einem Schiedsverfahren wird anstelle eines Richters oder einer Jury ein neutraler Schiedsrichter eingesetzt, die Beweisaufnahme ist eingeschränkter als vor Gericht und die gerichtliche Überprüfung ist sehr eingeschränkt. Schiedsrichter können die gleichen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zusprechen wie ein Gericht. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA”) gemäß der Verbraucherschiedsgerichtsordnung (die „AAA-Regeln”), mit Ausnahme der Änderungen durch diesen Abschnitt 18 (Die AAA-Regeln sind verfügbar unter https://www.adr.org/active-rules, indem Sie die AAA unter 1-800-778-7879 anrufen oder uns unter unserer unten aufgeführten Adresse kontaktieren). Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Federal Arbitration Act für die Auslegung und Durchsetzung dieses Abschnitts maßgebend ist.
Der Schiedsrichter ist allein befugt, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schiedsfähigkeit und/oder Durchsetzbarkeit dieser Schiedsbestimmung zu entscheiden, einschließlich aller Einwände wegen Sittenwidrigkeit oder anderer Einwände, wonach die Schiedsbestimmung oder die Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder anderweitig ungültig ist. Der Schiedsrichter ist befugt, alle Rechtsmittel zu gewähren, die vor Gericht nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Jeder Schiedsspruch ist endgültig und für jede Partei bindend und kann als Urteil bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden.
Wenn Sie ein Schiedsverfahren anstreben oder sich dafür entscheiden, eine Klage vor einem Gericht für geringfügige Forderungen einzureichen, müssen Sie AutoCruitment LLC zunächst per Einschreiben eine schriftliche Mitteilung über Ihre Forderung zusenden (eine „Hinweise”) an unseren General Counsel unter der unten aufgeführten Adresse. Wenn AutoCruitment das Schiedsverfahren einleitet, sendet es Ihnen eine entsprechende Mitteilung an die in Ihrem Konto angegebene Adresse (die von Ihnen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann). Eine Mitteilung, ob von Ihnen oder AutoCruitment gesendet, muss: (a) die Art und Grundlage des Anspruchs oder Streitfalls beschreiben; und (b) die angestrebte konkrete Abhilfe beschreiben (die „Demand”). Wenn Sie und AutoCruitment innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung keine Einigung zur Beilegung des Anspruchs erzielen, können Sie oder AutoCruitment ein Schiedsverfahren einleiten oder eine Klage vor einem Bagatellgericht einreichen. Das Schieds- oder Bagatellgerichtsverfahren beschränkt sich ausschließlich auf Ihren individuellen Streit oder Ihre Kontroverse.
Sie können ein Formular zur Einleitung eines Schiedsverfahrens herunterladen oder kopieren unter https://www.adr.org. Wenn Sie eine Anmeldegebühr zahlen müssen, erstattet Ihnen AutoCruitment die von Ihnen gezahlte Anmeldegebühr umgehend zurück, nachdem es an der unten aufgeführten Adresse die Mitteilung erhalten hat, dass Sie ein Schiedsverfahren eingeleitet haben. Es sei denn, Ihr Anspruch beträgt mehr als 10,000 US-Dollar. In diesem Fall sind Sie für die Anmeldegebühr verantwortlich.
Wenn Ihr Anspruch 10,000 US-Dollar oder weniger beträgt, stimmen wir zu, dass Sie wählen können, ob das Schiedsverfahren ausschließlich auf der Grundlage der dem Schiedsrichter vorgelegten Dokumente, durch eine telefonische Anhörung oder durch eine persönliche Anhörung gemäß den AAA-Regeln durchgeführt wird. Wenn Ihr Anspruch 10,000 US-Dollar übersteigt, wird das Recht auf eine Anhörung durch die AAA-Regeln bestimmt. Unabhängig von der Art und Weise, in der das Schiedsverfahren durchgeführt wird, erlässt der Schiedsrichter eine begründete schriftliche Entscheidung, die ausreicht, um die wesentlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen zu erläutern, auf denen der Schiedsspruch basiert. Wenn der Schiedsrichter Ihnen einen Schiedsspruch zuspricht, der höher ist als der Wert des letzten schriftlichen Vergleichsangebots von AutoCruitment, das vor der Auswahl eines Schiedsrichters gemacht wurde (oder wenn AutoCruitment vor der Auswahl eines Schiedsrichters kein Vergleichsangebot gemacht hat), zahlt Ihnen AutoCruitment den Betrag des Schiedsspruchs oder 1,000 US-Dollar, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegt die Zahlung aller Anmelde-, Verwaltungs- und Schiedsrichtergebühren den AAA-Regeln.
Sie stimmen einer Schlichtung im Einzelfall zu. BEI STREITIGKEITEN SIND WEDER SIE NOCH AUTOCRUITMENT LLC BERECHTIGT, ANSPRÜCHE VON ODER GEGEN ANDERE KUNDEN VOR GERICHT ODER IN EINEM SCHIEDSVERFAHREN ZU BETEILIGEN ODER ZU KONSOLIDIEREN ODER SICH ANDERWEITIG ALS SAMMELVERTRETER, SAMMELMITGLIED ODER ALS PRIVATER GENERALSTAATSANWALT AN EINEM ANSPRUCH TEILZUNEHMEN. Das Schiedsgericht darf nicht die Ansprüche mehrerer Personen konsolidieren und darf auch sonst keine Form eines repräsentativen oder Sammelverfahrens leiten. Das Schiedsgericht ist nicht befugt, die Durchsetzbarkeit dieses Verzichts auf Sammelschiedsverfahren zu prüfen, und jede Anfechtung des Verzichts auf Sammelschiedsverfahren kann nur vor einem zuständigen Gericht erhoben werden.
Diese Schiedsklausel bleibt auch nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen gültig. Sollte sich diese spezielle Bestimmung als nicht durchsetzbar erweisen, dann (a) ist diese Schiedsklausel in ihrer Gesamtheit null und nichtig, die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam; und (b) gelten für alle Ansprüche ausschließlich die oben genannten Gerichtsstände und Gerichtsstände.
JEGLICHE HANDLUNGS- ODER KLAGEGEGENSTÄNDE, DIE SICH AUS DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN SIND, MÜSSEN BIS ZU EINEM (1) JAHR NACH DEM URSPRÜNGLICHEN HANDLUNGS- ODER KLAGEGENFALL BEGRUND BEGANNT WERDEN.
Kein Verzicht von AutoCruitment auf eine in diesen Nutzungsbedingungen festgelegte Bestimmung oder Bedingung gilt als weiterer oder anhaltender Verzicht auf diese Bestimmung oder Bedingung oder als Verzicht auf irgendeine andere Bestimmung oder Bedingung, und ein Versäumnis von AutoCruitment, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung auf ein Minimum beschränkt oder aufgehoben, so dass die übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen von Die Verwendung wird mit voller Kraft und Wirkung fortgesetzt.
Die Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie stellen die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und AutoCruitment LLC in Bezug auf das Portal dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlicher als auch mündlicher Art, in Bezug auf das Portal.
Dieses Portal wird von AutoCruitment LLC; 101 Avenue of the Americas; 8. Stock; New York, NY 10013; betrieben. (646) 876-9400.
Alle anderen Rückmeldungen, Kommentare, Anfragen für technischen Support und andere Mitteilungen in Bezug auf das Portal sollten an folgende Adresse gerichtet werden: info@autocruitment.com.
Diese Bedingungen für die Datenfreigabe (die „Bedingungen für die Datenfreigabe”) ergänzen und sind in die Nutzungsbedingungen des AutoCruitment-Portals und andere Vereinbarungen zwischen AutoCruitment und dem von Ihnen vertretenen Unternehmen integriert, die die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von AutoCruitment regeln und gelten, wenn Sie Studienteilnehmerinformationen (jeweils wie unten definiert) gemäß den Nutzungsbedingungen verarbeiten. Diese Bedingungen für die Datenfreigabe sind eine ergänzende Vereinbarung zwischen Ihnen und dem von Ihnen vertretenen Unternehmen (als „Forscher”) und AutoCruitment. Sofern hierin nicht ausdrücklich definiert oder der Kontext etwas anderes erfordert, haben definierte Begriffe, die in diesen Datenfreigabebedingungen verwendet werden, die Bedeutung, die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesen wird. Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Datenfreigabebedingungen und einer Bestimmung der Nutzungsbedingungen haben diese Datenfreigabebedingungen Vorrang.
Im Rahmen dieser Datenfreigabebedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
„Bedingungen zur Datenfreigabe“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
"Anwendbares Recht" bezeichnet alle regionalen, nationalen und internationalen Gesetze, Regeln, Vorschriften und Standards, einschließlich jener, die von Regierungs- oder Aufsichtsbehörden auferlegt werden und von Zeit zu Zeit für die Partei oder Aktivität unter den betreffenden Umständen gelten.
"CCPA" bezeichnet den California Consumer Privacy Act und seine vom kalifornischen Attorney General erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
"Regler" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Verantwortliche Zwecke“ bezeichnet die Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer für die eigenen Zwecke von AutoCruitment, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die allgemeine Platzierung digitaler Anzeigen, die Erhebung und Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer, die Speicherung von Informationen über Studienteilnehmer, die Einhaltung der eigenen gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen von AutoCruitment und die Verarbeitung von Informationen über Studienteilnehmer durch AutoCruitment. Zusammengefasst handelt es sich dabei nicht um Aktivitäten oder Verarbeitungen, die speziell im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführt werden.
„Datenschutzrecht“ bezeichnet alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung, den Schutz oder die Privatsphäre der personenbezogenen Daten, einschließlich, sofern zutreffend, der von Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Rechtsräumen erlassenen Leitlinien, Vorschriften und Verhaltenskodizes. Dies umfasst unter anderem: (a) DSGVO; (b) die britische DSGVO; (c) CCPA; und (d) den Federal Trade Commission Act (FTC Act).
„Datenschutzbehörde“ bezeichnet eine Aufsichtsbehörde gemäß der Definition dieses Begriffs in der DSGVO oder, in Bezug auf die britische DSGVO (sofern zutreffend), das britische Information Commissioner’s Office.
„Betroffene Person“ hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Datenschutz-Folgenabschätzung“ bedeutet eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wie in Artikel 35 der DSGVO oder der UK-DSGVO (je nach Anwendbarkeit) beschrieben.
„Das BIP ist“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils gültigen Fassung.
„Informationen zum Studienteilnehmer“ bezeichnet sämtliche auf dem Portal oder über das Portal verfügbaren personenbezogenen Daten (wie in den Nutzungsbedingungen von AutoCruitment definiert, denen diese Bedingungen zur Datenfreigabe beigefügt sind) in Bezug auf einen tatsächlichen oder potenziellen Teilnehmer an einer Forschungsstudie oder die anderweitig gemäß den Nutzungsbedingungen verarbeitet werden.
"Persönliche Daten" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
„Prozess“, „Verarbeitung“ oder „Verarbeitet“ haben jeweils die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
"Prozessor" hat die in der DSGVO festgelegte Bedeutung.
"Sicherheitsvorfall" bedeutet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Definition dieses Begriffs in der DSGVO bzw. der britischen DSGVO (je nach Anwendbarkeit).
„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jede Partei, die vom Forscher mit der Verarbeitung von Informationen zu Studienteilnehmern beauftragt wird.
„UK DSGVO“ bezeichnet die DSGVO, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 und des Data Protection Act 2018 Teil des nationalen Rechts im Vereinigten Königreich ist.
2.1. Lizenzgewährung für Forscher. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gewährt AutoCruitment dem Forscher hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare (sofern in einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes vorgesehen ist), vollständig bezahlte und gebührenfreie Lizenz während der Laufzeit zur Nutzung der Studienteilnehmerinformationen ausschließlich zur Bewertung solcher Datensubjekte als Kandidaten für eine Forschungsstudie und zur Einschreibung solcher Datensubjekte in dieselbe, soweit zutreffend, und wie anderweitig durch die Vereinbarung des Forschers mit dem Forschungssponsor (der „Erlaubte Nutzung“). Vorbehaltlich der Bestimmungen der Nutzungsbedingungen und dieser Bedingungen zur Datenfreigabe kann der Forscher auf diese Informationen über Studienteilnehmer über das Portal zugreifen und sie herunterladen.
2.2. Nutzungsbeschränkungen für Studienteilnehmerinformationen. Der Forscher darf die Informationen über die Studienteilnehmer nur für die zulässige Verwendung verwenden und die Informationen über die Studienteilnehmer oder Teile davon nicht an Dritte weitergeben, freigeben, verteilen oder übermitteln, es sei denn, dies wird von einer betroffenen Person angefordert oder ist zur Erfüllung der zulässigen Verwendung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AutoCruitment erforderlich. Jeder hierin nicht ausdrücklich genehmigte Zweck oder jede Verwendung ist untersagt, sofern nicht anderweitig schriftlich von AutoCruitment vereinbart. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern in diesen Datenfreigabebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist oder zur Durchführung der zulässigen Verwendung erforderlich ist, darf der Forscher zu keiner Zeit direkt oder indirekt: (a) die Informationen über die Studienteilnehmer vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, verteilen, veröffentlichen, übertragen, weitergeben, offen legen, verarbeiten oder anderweitig zur Verfügung stellen, außer wie gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien gestattet; (b) eine Zusammenstellung oder ein Verzeichnis veröffentlichen, verbessern oder anzeigen, die auf aus den Informationen über die Studienteilnehmer gewonnenen Informationen basieren; oder (c) die Informationen über die Studienteilnehmer in einer Weise oder für einen Zweck nutzen, die/der mit der Datenschutzrichtlinie von AutoCruitment unvereinbar ist oder die geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person (einschließlich des Rechts dieser Person auf Datenschutz) verletzt, missbraucht oder anderweitig missachtet, oder die/der gegen geltendes Recht verstößt.
2.3. Lizenzgewährung an AutoCruitment. Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass die vom Forscher bereitgestellten personenbezogenen Daten nach Erwartung der Parteien auf die erforderlichen Mindestdaten beschränkt sind, die zur Einrichtung der Konten des Forschers (und seiner autorisierten Benutzer) auf dem Portal sowie für Abrechnungs- und Inkassozwecke erforderlich sind, und in keinem Fall vertrauliche oder spezielle Kategorien personenbezogener Daten enthalten dürfen (wie dieser Begriff gemäß den Datenschutzgesetzen ausgelegt werden kann) (zusammengefasst „Personenbezogene Daten des Forschers“). Der Forscher wird AutoCruitment umgehend benachrichtigen, bevor er AutoCruitment sonstige personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gewährt der Forscher AutoCruitment hiermit eine nicht exklusive, vollständig bezahlte, unbefristete und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser personenbezogenen Daten des Forschers, um das Portal zu pflegen und Zugriff darauf zu gewähren (einschließlich zu Abrechnungs- und Inkassozwecken) und die darin enthaltenen Informationen zu den betroffenen Personen und ihrer Eignung für Forschungsstudien.
2.4. Nutzungsbeschränkungen für personenbezogene Daten von Forschern. AutoCruitment erklärt sich damit einverstanden, dass es keine personenbezogenen Daten von Forschern für andere Zwecke speichert, verwendet oder offenlegt als dazu, dem Forscher und seinen autorisierten Benutzern den Zugriff und die Nutzung des Portals (und alle damit verbundenen Abrechnungs-, Inkasso- oder ähnlichen Aktivitäten) zu ermöglichen, Patienten und potenziellen Patienten die Kontaktinformationen des Forschers bereitzustellen oder wie dies anderweitig gemäß den Datenschutzgesetzen zulässig ist. AutoCruitment stimmt zu und erkennt an, dass es ihm untersagt ist, personenbezogene Daten von Forschern für andere als die im vorstehenden Satz genannten Zwecke zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen. AutoCruitment stellt sicher, dass seine Subunternehmer, die personenbezogene Daten von Forschern im Zusammenhang mit dem vorstehenden Zweck erfassen, speichern oder offenlegen, denselben Beschränkungen und Anforderungen schriftlich zustimmen, die für AutoCruitment in Bezug auf die personenbezogenen Daten von Forschern gelten. AutoCruitment darf die personenbezogenen Daten von Forschern nicht gegen Geld oder andere wertvolle Gegenleistungen offenlegen, sodass eine solche Offenlegung gemäß dem CCPA einen „Verkauf“ darstellt.
2.5. Vorbehalt von Rechten. Jede Partei behält sich alle Rechte vor, die der anderen Partei in diesen Datenfreigabebedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte und Lizenzen, die in diesen Datenfreigabebedingungen ausdrücklich gewährt werden, gewährt nichts in diesen Datenfreigabebedingungen der anderen Partei oder einem Dritten stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Ansprüche an oder auf personenbezogene Daten.
3.1. Status des Controllers/Prozessors. Die Parteien bestätigen hiermit und vereinbaren, dass: (a) AutoCruitment ein unabhängiger Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen für die Zwecke des Verantwortlichen ist; und (b) AutoCruitment ein Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen in Bezug auf die Verarbeitung von Studienteilnehmerinformationen zum Zwecke der Bereitstellung des Portals ist. Soweit AutoCruitment ein Auftragsverarbeiter von Studienteilnehmerinformationen ist, ist der Verantwortliche der Forscher, es sei denn, der Forscher ist ein Auftragsverarbeiter im Auftrag des Sponsors; in diesem Fall ist der Verantwortliche der Sponsor.
3.2. Pflichten des Auftragsverarbeiters gemäß Datenschutzgesetzen. Soweit AutoCruitment als Verarbeiter von Informationen über Studienteilnehmer fungiert, wird AutoCruitment im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung Folgendes tun:
3.3. Prüfungsrechte. Der Verantwortliche übt sein in Abschnitt 3.2(h)(ii) festgelegtes Prüfungsrecht ausschließlich dadurch aus, dass er AutoCruitment anweist, eine Kopie der jeweils aktuellen branchenübliche Berichte von AutoCruitment bereitzustellen (vorbehaltlich etwaiger Streichungen, die aus Gründen der Vertraulichkeit oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind). Wenn der Verantwortliche diese Anweisung hinsichtlich der Ausübung seines Prüfungsrechts ändern möchte, hat der Verantwortliche das Recht, dies von AutoCruitment anzufordern. Diese Anfrage muss schriftlich erfolgen. Nach Erhalt einer solchen schriftlichen Anfrage ist AutoCruitment berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Verschulden, Strafe oder Haftung jeglicher Art und unbeschadet aller Rechte, die AutoCruitment gemäß diesen Nutzungsbedingungen zustehen, zu kündigen.
Der Forscher erkennt an, dass AutoCruitment zwischen dem Forscher und AutoCruitment alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Studienteilnehmerinformationen besitzt. Der Forscher erkennt ferner an, dass: (a) die Studienteilnehmerinformationen eine Originalzusammenstellung sind, die durch US-amerikanische Urheberrechtsgesetze geschützt ist; (b) AutoCruitment erhebliche Ressourcen für die Erfassung, Verwaltung und Zusammenstellung dieser Studienteilnehmerinformationen bereitgestellt hat; und (c) diese Studienteilnehmerinformationen Geschäftsgeheimnisse von AutoCruitment darstellen können. AutoCruitment kann diese Datenfreigabebedingungen ohne vorherige Benachrichtigung des Forschers oder eine Gelegenheit für den Forscher zur Abhilfe und ohne weitere Verpflichtung oder Haftung kündigen, wenn der Forscher eines der Rechte, Titel oder Ansprüche von AutoCruitment an den Studienteilnehmerinformationen anficht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Gerichtsverfahren irgendwo auf der Welt.
Sofern in diesen Bedingungen zur Datenfreigabe nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden die Informationen über die Studienteilnehmer „wie besehen“ bereitgestellt, und Autocruitment lehnt hiermit alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen ab. Die von Autocruitment bereitgestellten Informationen über die Studienteilnehmer haben beratenden Charakter und sind für den Forscher oder sonstige Dritte nicht verbindlich. Autocruitment lehnt insbesondere alle stillschweigenden Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, des Titels und der Nichtverletzung sowie alle Gewährleistungen ab, die sich aus dem Geschäftsverkehr, der Nutzung oder dem Handelsbrauch in Bezug auf solche Informationen über die Studienteilnehmer ergeben. Sofern in diesen Bedingungen zur Datenfreigabe nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, übernimmt AUTOCRUITMENT keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Informationen über die Studienteilnehmer oder Produkte oder Ergebnisse ihrer Verwendung den Anforderungen des Forschers oder anderer Personen entsprechen oder das beabsichtigte Ergebnis erzielen.
6.1. Haftungsfreistellung. Der Forscher verpflichtet sich, AutoCruitment schadlos zu halten und nach eigenem Ermessen von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen („Verluste”), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Prozessen oder Verfahren Dritter ergeben („Anspruch durch Dritte“) beruhen auf: (a) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Forschers; (b) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher oder seine Mitarbeiter in einer durch diese Datenfreigabebedingungen nicht autorisierten Weise; (c) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher oder seine Mitarbeiter entgegen den Anweisungen der betroffenen Person; (d) Verwendung der Informationen über Studienteilnehmer unter Verletzung geltender Gesetze; oder (e) einem Verstoß gegen seine Sicherheitskontrollen, der zu einem Sicherheitsvorfall führt.
6.2. Von AutoCruitment. AutoCruitment stellt den Forscher von allen Verlusten frei, die dem Forscher durch Ansprüche Dritter entstehen, wonach die zulässige Nutzung der auf oder über das Portal verfügbaren Informationen über Studienteilnehmer durch den Forscher die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt oder missbraucht. Dieser Abschnitt 6.2 gilt nicht, soweit die angebliche Verletzung auf einen Verstoß des Forschers gegen Abschnitt 2.2 zurückzuführen ist.
6.3. Entschädigungsverfahren. Die Partei, die eine Entschädigung fordert, benachrichtigt die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche Dritter, für die sie gemäß diesem Abschnitt 6 eine Entschädigung fordert, und arbeitet mit der entschädigenden Partei auf alleinige Kosten der entschädigenden Partei zusammen. Die entschädigende Partei übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung solcher Ansprüche Dritter und beauftragt einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Bearbeitung und Verteidigung derselben auf alleinige Kosten der entschädigenden Partei. Die entschädigende Partei darf keine Ansprüche Dritter gegen die entschädigte Partei beilegen, es sei denn, eine solche Beilegung entbindet die entschädigte Partei vollständig und dauerhaft von jeglicher Haftung in Bezug auf solche Ansprüche Dritter oder die entschädigte Partei stimmt einer solchen Beilegung zu, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und vorausgesetzt, dass die entschädigte Partei nach ihrer Wahl das Recht hat, sich gegen solche Ansprüche Dritter zu verteidigen oder auf eigene Kosten mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl an der Verteidigung teilzunehmen. Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6 durch die Partei, die eine Entschädigung fordert, entbindet die entschädigende Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6, es sei denn, die entschädigende Partei kann nachweisen, dass ihr infolge dieser Nichterfüllung ein wesentlicher Schaden entstanden ist.
AUTOCRUITMENT HAFTET IN KEINEM FALL UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN DATENFREIGABEBEDINGUNGEN UNTER IRGENDEINER GESETZLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG FÜR: (A) FOLGE-, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, SPEZIELLE, ERHÖHTE ODER STRAFSCHÄDEN; (B) ERHÖHTE KOSTEN, WERTMINDERUNG ODER GESCHÄFTS-, PRODUKTIONS-, EINNAHMEN- ODER GEWINNVERLUST; (C) VERLUST VON FIRMENWERT ODER RUF; (D) NUTZUNG, UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (E) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB AUTOCRUITMENT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON AUTOCRUITMENT, DIE SICH AUS DIESEN DATENFREIGABEBEDINGUNGEN ERGIBT ODER MIT DIESEN ZUSAMMENHÄNGT, UNTER IRGENDEINER GESETZLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG, DIE SUMME DER SUMMEN, DIE VOM FORSCHER AN AUTOCRUITMENT UNTER EINEM GELTENDEN SERVICEVERTRAG FÜR DEN ZUGRIFF UND DIE NUTZUNG DER SERVICES VON AUTOCRUITMENT DURCH DEN FORSCHER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, BEZAHLT WURDE, ODER, FALLS KEIN SOLCHER VERTRAG AUSGEFÜHRT WURDE, DEN SUMMENBETRAG VON EINHUNDERT DOLLAR (100 $).
8.1. Begriff. Die Laufzeit dieser Datenfreigabebedingungen beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gemäß einer der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Datenfreigabebedingungen gekündigt wird (die "Begriff").
8.2. XNUMX. Termination. Kündigung. Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen Kündigungsrechten, die an anderer Stelle in diesen Datenfreigabebedingungen festgelegt sind:
8.3. Überleben. Sämtliche Rechte, Pflichten oder erforderlichen Leistungen der Parteien in diesen Datenfreigabebedingungen, die gemäß ihren ausdrücklichen Bestimmungen oder ihrer Art und ihrem Kontext auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Datenfreigabebedingungen fortbestehen sollen, bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen, einschließlich der in diesem Abschnitt 8.3 und in den Abschnitten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 dargelegten Rechte und Pflichten.
9.1. Geltendes Recht; Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit. Jeglicher Rechtsstreit, jede Klage oder sonstiges Verfahren, das sich aus den Datenschutzgesetzen ergibt oder damit in Zusammenhang steht (jeweils ein „Datenschutzrechtliche Maßnahmen“): (a) unterliegen den Gesetzen Englands und Wales und werden gemäß diesen ausgelegt, ohne dass Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -regeln zur Anwendung kommen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der von England und Wales erfordern oder erlauben würden; und (b) werden ausschließlich vor den Gerichten Englands und Wales in der Stadt London verhandelt, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte in einer solchen Klage zum Datenschutzgesetz. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder sonstigen Verfahren, die sich nicht aus den Datenschutzgesetzen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen (jeweils ein „Andere Aktion“), unterliegen diese Datenfreigabebedingungen den Gesetzen des Staates New York und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm oder -regel zur Anwendung kommt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates New York vorschreiben oder erlauben würde. Alle anderen Klagen werden ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates New York, jeweils mit Sitz in der Stadt New York, anhängig gemacht, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen anderen Klagen.
9.2. Drittbegünstigte. Jede betroffene Person ist ein beabsichtigter Drittbegünstigter dieser Datenfreigabebedingungen, soweit sie sich auf die personenbezogenen Daten dieser betroffenen Person beziehen. In dieser Hinsicht ist diese betroffene Person berechtigt, alle Rechte auszuüben, die AutoCruitment gemäß diesen Datenfreigabebedingungen zustehen, und alle Bedingungen dieser Datenfreigabebedingungen durchzusetzen, soweit diese Rechte, Bedingungen und Konditionen die personenbezogenen Daten dieser betroffenen Person betreffen oder anderweitig damit in Zusammenhang stehen, wie die betroffene Person dies hätte, wenn sie Vertragspartei wäre. Sofern in diesem Abschnitt 9.2 nichts anderes festgelegt ist, gelten diese Datenfreigabebedingungen ausschließlich zum Nutzen von AutoCruitment und Researcher und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren, und nichts hierin, weder ausdrücklich noch implizit, soll einer anderen Person oder Einrichtung ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art gemäß oder aufgrund dieser Datenfreigabebedingungen verleihen oder soll dies bezwecken.
Datenübertragungsvereinbarung
zwischen
die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten, denen diese Klauseln beigefügt sind, als „Forscher“ bezeichnete juristische Person
mit den in der geltenden Vereinbarung festgelegten Kontaktinformationen für den Zugriff und die Nutzung von
Dienstleistungen für Importeure
nachfolgend „Datenexporteur“
und
AutoCruitment
101 Avenue of the Americas; 8. Etage; New York, NY 10013; USA
nachfolgend „Datenimporteur“
jeweils eine „Partei“, zusammen „die Parteien“.
Für die Zwecke dieser Klauseln gilt Folgendes:
Die Einzelheiten der Übermittlung (sowie die erfassten personenbezogenen Daten) sind in Anhang B aufgeführt, der einen integralen Bestandteil der Klauseln bildet.
Der Datenexporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
Der Datenimporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
Diese Klauseln unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, mit Ausnahme der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur gemäß Klausel II (h), die nur gelten, wenn der Datenimporteur sie gemäß dieser Klausel ausgewählt hat.
Die Parteien dürfen diese Klauseln nicht ändern, es sei denn, sie aktualisieren die Angaben in Anhang B. In einem solchen Fall informieren sie die Behörde, sofern erforderlich. Dies hindert die Parteien nicht daran, bei Bedarf weitere Handelsklauseln hinzuzufügen.
Die Einzelheiten der Übertragung und der personenbezogenen Daten sind in Anhang B aufgeführt. Die Parteien vereinbaren, dass Anhang B vertrauliche Geschäftsinformationen enthalten kann, die sie nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt auf Anfrage einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder Regierungsbehörde oder gemäß Klausel I(e). Die Parteien können zusätzliche Anhänge für zusätzliche Übertragungen erstellen, die bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden. Alternativ kann Anhang B so erstellt werden, dass er mehrere Übertragungen abdeckt.
Datiert: Elektronisch ab dem ersten Tag, an dem der Datenexporteur die Waren und Dienstleistungen des Datenimporteurs nutzt.
FÜR DATENIMPORTEUR
Elektronisch ausgeführt auf Wunsch des Datenexporteurs
Zugang oder Nutzung des Portals
FÜR DATENEXPORTEURE
Elektronisch ausgeführt auf Wunsch des Datenexporteurs
Zugang oder Nutzung des Portals
1. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für die in Anhang B beschriebenen oder von der betroffenen Person nachträglich genehmigten Zwecke verarbeitet und anschließend genutzt oder weiter übermittelt werden.
2. Datenqualität und Verhältnismäßigkeit: Personenbezogene Daten müssen richtig sein und, sofern erforderlich, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die personenbezogenen Daten müssen im Hinblick auf die Zwecke, für die sie übermittelt und weiterverarbeitet werden, angemessen und relevant sein und dürfen nicht darüber hinausgehen.
3. Transparenz: Den betroffenen Personen müssen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für eine faire Verarbeitung erforderlich sind (z. B. Informationen über die Zwecke der Verarbeitung und über die Übermittlung), sofern diese Informationen nicht bereits vom Datenexporteur bereitgestellt wurden.
4. Sicherheit und Vertraulichkeit: Der Verantwortliche muss technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken angemessen sind, beispielsweise gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung oder zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe oder Zugriff. Personen, die unter der Aufsicht des Verantwortlichen handeln, einschließlich eines Auftragsverarbeiters, dürfen die Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.
5. Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte: Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG müssen betroffene Personen entweder direkt oder über Dritte Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten erhalten, die eine Organisation besitzt. Davon ausgenommen sind Anfragen, die offensichtlich missbräuchlich sind, in unangemessener Häufigkeit oder Häufigkeit gestellt werden oder sich wiederholen oder systematisch erfolgen oder für die nach dem Recht des Landes des Datenexporteurs kein Zugriff gewährt werden muss. Sofern die Behörde zuvor ihre Zustimmung erteilt hat, muss der Zugriff auch dann nicht gewährt werden, wenn dies den Interessen des Datenimporteurs oder anderer Organisationen, die mit dem Datenimporteur Geschäfte machen, wahrscheinlich ernsthaft schaden würde und diese Interessen nicht durch die Interessen an Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person überlagert werden. Die Quellen der personenbezogenen Daten müssen nicht angegeben werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist oder wenn die Rechte anderer Personen als der betroffenen Person verletzt würden. Betroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, ihre personenbezogenen Daten berichtigen, ändern oder löschen zu lassen, wenn diese unrichtig sind oder gegen diese Grundsätze verstoßen. Wenn es zwingende Gründe gibt, an der Rechtmäßigkeit der Anfrage zu zweifeln, kann die Organisation weitere Begründungen verlangen, bevor sie mit der Berichtigung, Änderung oder Löschung fortfährt. Eine Benachrichtigung über eine Berichtigung, Änderung oder Löschung an Dritte, denen die Daten offengelegt wurden, muss nicht erfolgen, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet. Eine betroffene Person muss auch der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten widersprechen können, wenn zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen. Die Beweislast für eine etwaige Ablehnung liegt beim Datenimporteur, und die betroffene Person kann eine Ablehnung jederzeit bei der Behörde anfechten.
6. Sensible Daten: Der Datenimporteur ergreift alle zusätzlichen Maßnahmen (z. B. in Bezug auf die Sicherheit), die erforderlich sind, um diese sensiblen Daten gemäß seinen Verpflichtungen gemäß Klausel II zu schützen.
7. Für Marketingzwecke genutzte Daten: Werden Daten zu Zwecken des Direktmarketings verarbeitet, müssen wirksame Verfahren vorhanden sein, die es der betroffenen Person jederzeit ermöglichen, der Verwendung ihrer Daten zu solchen Zwecken zu widersprechen.
8. Automatisierte Entscheidungen: In diesem Sinne ist unter „automatisierte Entscheidung“ eine Entscheidung des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs zu verstehen, die Rechtswirkungen gegenüber einer betroffenen Person entfaltet oder eine betroffene Person erheblich beeinträchtigt und die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bewertung bestimmter persönlicher Aspekte der betroffenen Person beruht, wie etwa deren Arbeitsleistung, Kreditwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten usw. Der Datenimporteur darf keine automatisierten Entscheidungen in Bezug auf betroffene Personen treffen, außer in folgenden Fällen:
a)
oder
b) wenn das Recht des Datenexporteurs etwas anderes vorsieht.
(Von den Parteien auszufüllen)
Datensubjekte
Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien betroffener Personen:
Potentielle Patienten und Teilnehmer an klinischen Forschungsstudien, die vom Datenimporteur durchgeführt werden.
Zwecke der Übertragung(en)
Die Übermittlung erfolgt zu folgenden Zwecken:
Um festzustellen, ob die betroffenen Personen die Kriterien zur Teilnahme an vom Datenexporteur durchgeführten klinischen Forschungsstudien erfüllen, und um die betroffenen Personen bei Erfüllung der Kriterien in derartige Studien einzuschreiben.
Kategorien von Daten
Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Datenkategorien:
Kontaktinformationen der betroffenen Person, möglicherweise zusammen mit anderen von der betroffenen Person übermittelten Informationen, um für eine oder mehrere klinische Forschungsstudien berücksichtigt zu werden, darunter möglicherweise aktuelle oder frühere Gesundheitszustände und demografische Informationen wie Alter und Geschlecht.
Empfänger
Die übermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur den folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern offengelegt werden:
Datenimporteur und potenzieller Sponsor klinischer Forschung im Falle eines unerwünschten Ereignisses.
Sensible Daten (sofern zutreffend)
Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Kategorien sensibler Daten:
Informationen zu genetischen Daten, dem körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand und, sofern für die jeweilige klinische Forschungsstudie zutreffend, zum Sexualleben und/oder der sexuellen Orientierung.
Datenschutz-Registrierungsinformationen des Datenexporteurs (wo anwendbar)
Zusätzliche nützliche Informationen (Speichergrenzen und andere relevante Informationen)
N / A
Kontaktstellen für Datenschutzanfragen
Datenimporteur
Wie in den Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten dargelegt, denen diese Klauseln beigefügt sind
Datenexporter
Wie im Profil des Datenexporteurs im Portal dargelegt
Die Patientenrekrutierungsplattform von AutoCruitment unterstützt Sponsoren, CRO-Partner und Forschungsstandorte durch die Reduzierung von Zeit, Risiko und Kosten für die Markteinführung neuer Therapien.